
12.09.2005, 20:16
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| Boardneuling | | Registriert seit: Sep 2005
Beiträge: 9
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| Wohnungseigentümergesetz Warum kann der Verwalter bestimmen, ob für eine Abstimmung eine einheitliche Abstimmung oder Mehrheitsbeschluß zählt ? Zum Beispiel, unser Carportbau ( könnte dort auch noch eine hilfreiche Antwort gebrauchen) Der Verwalter sagt, alle müssen einverstanden sein, sonst kein Carport. Auf der anderen Seite wurde über Vordächer abgestimmt, hierzu sagt der Verwalter, wenn die Mehrheit dafür ist, dann werden Dächer gebaut. Darf er das so in der Form? Kann mich sich gegen diese Willkür wehren ? |