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Wirtschaftlichkeitsberechnung Ersatzbau

Dies ist eine Diskussion zu Wirtschaftlichkeitsberechnung Ersatzbau innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 07.09.2011, 19:44
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Wirtschaftlichkeitsberechnung Ersatzbau

Mal angenommen:
Für einen Ersatzbau hat die Familie A. eine Bauvoranfrage gestellt.
Dazu wurde ein Architekt beauftragt, um ein "Mängelgutachten" zu erstellen.
In dem Gutachten wurde u.a. darauf Bezug genommen, dass die tragenden Wände "durchfeuchtet" bzw. "feuchtigkeitsgesättigt" sind.
Des weiteren schreibt der Architekt, dass ein Geschoss aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmel nicht nutzbar ist. Abschließend wird noch gesagt, dass sich eine Misstände mit großem wirtschaftlichen Aufwand beheben lassen, andere Mängel, die Einfluss auf die Gesundheit und die Standsicherheit haben jedoch nicht.

Nun möchte insb. zu dem letzten Punkt das Bauamt eine "Wirtschaftlichkeitsberechnung" von Familie A. haben. Familie A. hat jedoch ein BVerwG-Urteil, 4 C 4.03 aus Feb. 2004, wo gesagt wird, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung entbehrlich ist.
Kann sich Familie A. darauf berufen?
Zudem möchte das Bauamt durch einen Sachverständigen (nicht den Architekten) einen Nachweis erbracht haben, dass der Schimmel und die Feuchtigkeit gesundheitsschädliche Einflüsse hat.
Familie A. denkt, dass das ein wenig übertrieben ist.
Insb. weil die zuständige Sachbearbeiterin vom Bauamt bereits bei Familie A. zu Besuch war und sich selbst ein Bild der Mängel gemacht hat.

Geändert von luki1 (08.09.2011 um 14:50 Uhr).
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Alt 08.09.2011, 10:26
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AW: Wirtschaftlichkeitsberechnung Ersatzbau

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