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Wiese bebauen ?

Dies ist eine Diskussion zu Wiese bebauen ? innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 11.07.2011, 12:31
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Wiese bebauen ?

Der fiktive Fall des Herrn V.

V. hat ein Baugrundstück mit angrenzender Wiese gekauft. Er will noch nicht bauen sondern erstmal nur sein Grundstück pflegen und zu diesem Zweck eine Gartenhütte bauen. Das Bauamt hat ihm gesagt diese darf nur auf dem Baugrund stehen.
V. errichtet die Gartenhütte also auf dem Baugrund. Jetzt soll das Baugrundstück aufgeschüttet werden und die Hütte stört. Deswegen würde er doch gerne irgendwie auf der Wiese eine zweite Hütte errichten und die erste dann entfernen.

Welche Möglichkeiten hat V. und wie soll er vorgehen.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 13:38
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AW: Wiese bebauen ?

Na, ist die "Gartenhütte" mit fließendem Wasser und Strom ausgestattet und 40 m² groß?

Kleingebäude zum Unterstellen von Geräten sind normalerweise genehmigungsfrei. Allerdings hat sich so manche "Hütte" als veritables Objekt herausgestellt.

Man sollte den Bebauungsplan studieren, dort sollte drinstehen, was erlaubt ist und was nicht. Ein Gespräch mit der Behörde kann ebenso hilfreich sein.
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Alt 11.07.2011, 13:54
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AW: Wiese bebauen ?

Und Herr V sollte prüfen, ob er für das Aufschütten eine Genehmigung braucht.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 15:23
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AW: Wiese bebauen ?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Na, ist die "Gartenhütte" mit fließendem Wasser und Strom ausgestattet und 40 m² groß?
natürlich nicht, die maximale Größe in Niedersachsen ist mit 40m³ umbauter Raum angegeben



Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Kleingebäude zum Unterstellen von Geräten sind normalerweise genehmigungsfrei.
das gilt doch nur für Baugrundstücke und nicht für Wiesen, oder ?
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  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 15:30
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AW: Wiese bebauen ?

Auch Wiesen dürfen nicht ungehemmt bebaut werden - gerade, weil sie kein Baugebiet sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 19:14
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AW: Wiese bebauen ?

ja das ist klar, aber wenn das Bauamt sagt auf Wiesen darf generell nicht gebaut werden, so glaube ich das auch nicht.

Aber wie und womit könnte V. argumentieren, welche Grundlagen gibt es die die Bebauung einer Wiese regelt ???
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  #7 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 19:59
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AW: Wiese bebauen ?

Zitat:
Zitat von mvv Beitrag anzeigen
...wenn das Bauamt sagt auf Wiesen darf generell nicht gebaut werden, so glaube ich das auch nicht.
Kannst Du, wenigstens annäherungsweise. Rechtliche Grundlagen in der jeweiligen Landesbauordnung.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 22:18
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AW: Wiese bebauen ?

das Baumamt sagt zu V. nur wenn er Landwirt wäre könnte dort einen Unterstand für Viecher oder so bauen. Als Normalo darf er da nix machen.
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Alt 15.07.2011, 23:39
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AW: Wiese bebauen ?

Zitat:
Zitat von mvv Beitrag anzeigen
das Baumamt sagt zu V. nur wenn er Landwirt wäre könnte dort einen Unterstand für Viecher oder so bauen. Als Normalo darf er da nix machen.
Das Bauamt hat recht. Wenn die Wiese ausserhalb jeden Bebauungszusammenhangs liegt, ist sie Aussenbereich iSv § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Im Aussenbereich dürfen vereinfacht gesagt fast nur Landwirte das bauen, was sie wollen. Das nennt man Privileg. Ansonsten ist der Aussenbereich von wesensfremder Bebauung frei zu halten. V. ist kein Landwirt. Also ist das Bauwerk auf dem betreffenden Grundstück wesensfremd und nicht zulässig. Verstöße dagegen werden mit Bußgeld und Abriß bestraft. Übrigens spielt die Bagatellgrenze von 40 cbm bzw. 20 cbm bei Aussenbereichsvorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung bei dieser Konstellation keine Rolle, weil wie gesagt, grundsätzlich nicht zulässig.
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Alt 16.07.2011, 22:14
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AW: Wiese bebauen ?

was wäre denn, wenn V seine Wiese an einen Landwirt verpachten würde ?
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