Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wie weit geht geistiges Eigentum an Grundstücksentwurf?

Dies ist eine Diskussion zu Wie weit geht geistiges Eigentum an Grundstücksentwurf? innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 09:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JannisMum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wie weit geht geistiges Eigentum an Grundstücksentwurf?

Hallo,

mal angenommen Person A hat sich von einem Baubetreuer/Bauträger (B) ein Angebot geholt und dieser hat einen Grundstücksentwurf mit Grundriss usw gemacht. Nun möchte A nicht mehr mit B bauen und B würde darauf hinweisen das der Entwurf mit der Grundstücksplanung sein geistiges Eigentum ist. Wie weit würde dieses geistige Eigentum gehen? Würde das auch beinhalten das A z.B. das Haus nicht an derselben Stelle aufs Grundstück stellen dürfte, das Carport nicht rechts neben das Haus usw.?
Oder würde es nur bedeuten das A nicht konkret dasselbe Haus wie in der Planung bauen darf?
Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 09:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Wie weit geht geistiges Eigentum an Grundstücksentwurf?

Zitat:
Zitat von JannisMum Beitrag anzeigen
Oder würde es nur bedeuten das A nicht konkret dasselbe Haus wie in der Planung bauen darf?
So ist es!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 05:33
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 296
100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)  
AW: Wie weit geht geistiges Eigentum an Grundstücksentwurf?

Zitat:
Zitat von JannisMum Beitrag anzeigen
Hallo,

mal angenommen Person A hat sich von einem Baubetreuer/Bauträger (B) ein Angebot geholt und dieser hat einen Grundstücksentwurf mit Grundriss usw gemacht. Nun möchte A nicht mehr mit B bauen und B würde darauf hinweisen das der Entwurf mit der Grundstücksplanung sein geistiges Eigentum ist. Wie weit würde dieses geistige Eigentum gehen? Würde das auch beinhalten das A z.B. das Haus nicht an derselben Stelle aufs Grundstück stellen dürfte, das Carport nicht rechts neben das Haus usw.?
Oder würde es nur bedeuten das A nicht konkret dasselbe Haus wie in der Planung bauen darf?
Vielen Dank
A muß die Vorgaben des Bebauungsplanes beachten. Den kann man sich auf der Gemeinde/der Stadt ansehen.
Dort ist ein Baufenster festgeschrieben. Innerhlab dieser Grenzen darf gebaut werden. Auch die Garage hat im Bebauungsplan ihren festen Platz.

pauline
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 08:59
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 385
100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Wie weit geht geistiges Eigentum an Grundstücksentwurf?

Je nachdem wie weit der Entwurf des Bauträgers ging, hat dieser ein Recht auf Vergütung. Ein Planer/Bauträger wird sich i.d.R. das Honorar für erbrachte Dienstleistungen ersetzen lassen.

Das "geistige Eigentum" umfasst die konkrete Hochbauplanung (also das Objekt mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, architektonischen Besonderheiten, Berechnungen).

Die Positionierung auf dem Grundstück ist m.E. nur dann geschützt, wenn es sich um einen aussergewöhlichen Grundriß (z.B. Rundbau, markante Villa) handelt und dieser die Gebäudelage auf dem Grundstück als solches bedingt.

Der Bauherr kann aber ansonsten den Haustyp und die Lage der Garage/Nebengebäude frei wählen. Auch gängige Gebäudemerkmale (Fassadengliederung, Dachaufbauten, Säulen etc.) obliegen nicht dem Urheberschutz - ausser es wird nahezu 1:1 kopiert.

Geltendes Baurecht ist - wie bereits zuvor ausgeführt - zu beachten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
baurecht, entwurf, geistiges eigentum, grundstücksplanung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geistiges Eigentum Wiki 08.07.2010 14:41
geistiges Eigentum? Internetrecht 06.04.2008 13:58
Geistiges Eigentum? Internetrecht 23.10.2007 19:58
Investitionen in geistiges Eigentum Nachrichten: Wissenschaft 11.06.2007 15:00
Geistiges Eigentum an Forenbeiträgen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 14.06.2006 10:32





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN