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Wert 0,5 für 1. Stockwerk?

Dies ist eine Diskussion zu Wert 0,5 für 1. Stockwerk? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 11:14
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Wert 0,5 für 1. Stockwerk?

Hallo zusammen,

Habe gestern den Grundstückswert erfragt, beim Bauamt glaub ich heißt es. Druter stand der Wert 0,5 und der hatte etwas mit der Bauhöhe zu tun, soweit ich weiß. Gehe ich richtig mit der Annahme, dass 0,5 bedeutet, dass ich einen 1. Stock bauen dürfte?
Steht 0.8 dann für einen erlaubten 2. Stock?
Habe über google leider nichts finden können.
Danke schonmal
Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 11:18
V.I.P.
 
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AW: Wert 0,5 für 1. Stockwerk?

Zitat:
Zitat von lutz13 Beitrag anzeigen
Druter stand der Wert 0,5 und der hatte etwas mit der Bauhöhe zu tun, soweit ich weiß.
Drunter? Unter wem oder was? Du meinst entweder die Grundflächenzahl oder die Geschossflächenzahl: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschos...zahl_.28GFZ.29
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 12:08
V.I.P.
 
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AW: Wert 0,5 für 1. Stockwerk?

Wahrscheinlich ist mit den Daten die GRZ (=0,5?) und die GFZ (=0,8?) gemeint. Beides sind zwar wichtige Kenngrößen für die zulässige Größe des Hauses, welches auf diesem Grundstück gebaut werden darf, dennoch kann man mit diesen Zahlen keine Aussage über zulässige Geschosszahl machen. Wenn die GFZ jedoch größer als die GRZ ist, dann ist das ein Hinweis darauf, dass mehrgeschossig gebaut werden darf, ansonsten würde das keinen Sinn machen.

Die maximale Firsthöhe, Drempelhöhe u.ä. werden aber in einem Bebauungsplan typischerweise gesondert ausgewiesen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 12:09
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AW: Wert 0,5 für 1. Stockwerk?

war wohl die Grundflächenzahl danke!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 13:26
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AW: Wert 0,5 für 1. Stockwerk?

Hier ist der Grundstückswert bei einer Bebaubarkeit mit dieser Grundflächenzahl (Überbauungsmöglichkeit des Grundstückes) angegeben. Eine geringere würde den Wert mindern und umgekehrt). Das lässst keinen Rückschluss auf den Bebauungsplan zu!
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