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Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 13.06.2011, 15:10
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Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit

Folgender Fall:

Grundstückseigentümer Huber ist im Besitz einer Ackerfläche, die er 1984 erworben hat. Diese Ackerfläche wird durch eine Wasserleitung eines Zweckverbandes durchquert. Es ist keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Bisher hat die Leitung Herrn Huber nicht gestört, aber nun wird die Ackerfläche zum Bauland und es kann ein Haus darauf errichtet werden. Herr Huber möchte nun, dass die Leitung aus dem Grundstück raus verlegt wird, da sonst kein Keller möglich ist. Der Zweckverband sagt nun aber, dass die Kosten von 17000 Euro für die Verlegung von Herrn Huber zu tragen sind. Ist das richtig so? Eigentlich müsste doch der Zweckverband die Kosten tragen.

Vielen Dank und schöne Grüße.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 16:44
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AW: Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit

Am besten, Herr Huber befragt den Abwasserverband mal nach der rechtlichen Grundlage für die Verlegung der Leitung auf seinem Grundstück.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 16:45
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AW: Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit

Schade, dass nicht mehr Einschätzungen kommen. Leider hilft mir diese Antwort nicht weiter. Denn:

der Zweckverband sagt, dass man die Leitung dulden muss. Die Gemeinde macht den Bebauungsplan erst fertig, wenn Herr Huber und der Zweckverband sich geeinigt haben. Gemeinde und Zweckverband sind aber im Prinzip dieselben Personen, also wird Herr Huber sehr schlechte Karten haben und die Kosten dafür tragen müssen. Auch wenn es eine Schw...... ist. Herr Huber wird bestimmt niemanden mehr (weder Gemeinde noch Zweckverband) eine Leitung durch sein Grundstück legen lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 18:06
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AW: Wer trägt Kosten für Verlegung einer Wasserleitung ohne Dienstbarkeit

Zitat:
Zitat von foto12 Beitrag anzeigen
der Zweckverband sagt, dass man die Leitung dulden muss.
Nach der Rechtsgrundlage fragen!

Zitat:
Die Gemeinde macht den Bebauungsplan erst fertig, wenn Herr Huber und der Zweckverband sich geeinigt haben.
Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, so wird die Gemeinde mit der Begründung wohl kaum den Bebauungsplan zurückhalten können. Aber in einem solchen Fall würde ich auch mal die Gemeinde nach der Rechtsgrundlage für die Verweigerung fragen.

Zitat:
Gemeinde und Zweckverband sind aber im Prinzip dieselben Personen, also wird Herr Huber sehr schlechte Karten haben und die Kosten dafür tragen müssen.
Würde ich nicht unbedingt so sehen. Herr Huber könnte sich auch seine Unterlagen zusammen packen und damit zu einem Fachanwalt marschieren und den die Sache genau prüfen lassen, wenn er auf Nummer sicher gehen will.

Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, könnte ich mir gut vorstellen, dass Herr Huber erst in zweiter Instanz Recht kriegt. Nichts gegen Amtsgerichte ...
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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grundstück, verlegen, wasserleitung, wasserleitung verlegen kosten

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