Dies ist eine Diskussion zu wer ist verantwortlich? innerhalb des Forums Baurecht
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| wer ist verantwortlich? folgendes beispiel... eigentümer verstorben, erben schlagen alle das erbe aus... die bank setzt einen nachlassverwalter ein, der das haus verkaufen soll. nachlassverwalter setzt einen makler ein, der im exposé schreibt... "ruhige lage, naherholungsgebiet usw." makler wohnt in unmittelbarer nähe und kennt die umgebung. eine familie kauft das haus und es stellt sich heraus, dass in einem halben jahr ein flughafen eröffnet wird und das das haus dann stark betroffen sein wird. die familie fühlt sich getäuscht... nur wen kann sie verklagen? ist es eine arglistige täuschung? wenn ja, was kann die familie tun? einen eigentümer gibt es ja nicht mehr und der makler handelte für den nachlassverwalter, dieser handelte im auftrag der bank... bin gespannt lg |
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| AW: wer ist verantwortlich? mal davon abgesehen, was man eventuell zu beanstanden hat... könnte auch ein verdeckter mangel sein oder eine altlast oder oder oder... wenn irgendetwas nicht in ordnung ist, wer ist dafür verantwortlich? nachlassverwalter, bank... *grübel* |
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| AW: wer ist verantwortlich? zweites beispiel haus baujahr 1999 wurde 2011 an familie verkauft... jetzt bekommt die familie post, dass der katasterbehörde noch keine vermessungsschriften der baulichen anlage vorliegen... die familie soll jetzt die kosten dafür tragen. ist das zulässig? |
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| AW: wer ist verantwortlich? der nachlasspfleger behaubtet, es sei keine erbmasse mehr da, wovon das bezahlt werden kann und somit die familie dafür aufkommen muss... was kann sie machen? und nochmal zum voherigen thema... der makler ist verantwortlich für verdeckte mangel, arglistige täuschung etc., wenn er von einem nachlassverwalter bestellt worden ist, der wiederrum vom gericht nur für die "unbekannten erben" eintritt? es gibt keinen verkäufer und die familie weiß nicht, wen sie im falle eines "was auch immer" verklagen kann... kann mir jemand folgen |
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| AW: wer ist verantwortlich? Zitat:
Der Hauskäufer kann und sollte sich auch selbst über die Umgebung informieren können. Und das hätte er auch müssen - eine solch allgemein zugängliche Information kann er auf keinen Fall als verdeckten Mangel deklarieren. |
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| AW: wer ist verantwortlich? der verdeckte mangel war nur ein beispiel... wenn die familie nicht aus der umgebung kommt und der flughafen ein normaler kleiner stadtflughafen ist, der zu einem großflughafen ausgebaut wird...? wie ist es, wenn die umgebung momentan fluglärmfrei ist und die familie das erst von den nachbarn erfahren hat, weil die es natürlich wissen und darüber vor jahren aufgeklärt wurden. wie sieht es aus, wenn man den makler danach gefragt hat und es abgestritten wurde? wie kann man mit diesem hintergrundwissen von "ruhiger lage" sprechen. |
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| AW: wer ist verantwortlich? Sollte es sich im Beispiel um Schönefeld/BBI handeln, wäre besagte Familie nur dann täuschbar, wenn sie sich während der letzten 10 Jahre nachweisbar ständig in mindestens 2000km Entfernung aufgehalten hätte und auch den Vertrag im Konsulat in Ulaan Bator unterzeichnet hätte. Das dort was gebaut wird, dürfte zwischen Basel und Peenemünde rinreichend bekannt sein. Aber die arglistige Täuschung dürfte sich hauptsächlich auf nachweislich Vereinbartes beziehen. Wurde auf ausdrückliche Nachfrage ein wesentlicher Mangel bewusst verschwiegen, ist die gegeben. Wäre nun die Frage, wer verantwortlich ist. Der Makler hat Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer hergestellt und damit seinen Provisionsanspruch verdient. Sicher hat er noch tolle Sachen erzählt, das gehört aber zum Geschäft und ist nicht unbedingt ernst zu nehmen. Möglicherweise bleibt es ja dort auch "relativ" ruhig und der Makler hätte nicht so sehr geschwindelt. Die Familie hat aber beim Notar einen Vertragspartner gehabt, der als Gegenseite unterschrieben hat und nun Kohle sehen will. Das ist der, von dem sie arglistig getäuscht worden sein könnte. Den hätte sie verbindlich nach allen wichtigen Details fragen können und den könnte man nun der arglistigen Täuschung bezichtigen, wenn er wider nachweisliches besseres Wissen auf konkrete Fragen falsch geantwortet, Mängel verdeckt, ... hätte. Von diesem Verkäufer kann sie jetzt was verlangen. Wenn der aber schon wieder kein Geld mehr hat, weil er eben andere Schulden damit bezahlt hat, dann ist das Geld halt woanders.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: wer ist verantwortlich? wer ist hier der verkäufer? der nachlassverwalter wurde für die "unbekannten erben" gerichtlich eingesetzt. gehörte das haus dann bis zum verkauf der gemeinde und der nachlasspfleger wurde von dieser beauftragt es zu verkaufen? wen kann die familie (egal in welchem fall) haftbar machen, wenn sich im nachhinein ein verdeckter mangel, eine altlast oder was auch immer herausstellen würde? kann man als laie, anfang 30 abschätzen, wie stark ein haus (ca. 20 km luflinie) betroffen sein wird, wenn es keine informationen über die anflugrouten gibt und das haus momentan noch nicht betroffen ist? die familie hat den makler ja zu einem flughafen befragt und dieser antwortete, das es sich nicht ändert wird? die familie bekommt aber immer mehr mit, dass der besagte makler gelogen hat und von der vorhandenen problematik gewusst haben muss, da er unweit vom objekt wohnt und die bürger in der umgebung frühzeitig mit diesem ausbau konfrontiert wurden. darf er im exposé "ruhige lage" anpreisen und einen flughafen/ausbau verschweigen, wenn er weiß, dass sich das schon bald ändern wird? der wert des hauses wird dann auch nicht mehr dem entsprechen, was gezahlt wurde. |
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| AW: wer ist verantwortlich? Das Haus gehört den Erben - auch wenn sie unbekannt sind. Auch für verdeckte Mängel kann man einen Verkäufer nur haftbar machen, wenn dieser sie nachweislich arglistig verschwiegen hat. Dieser Beweis ist generell nur schwer zu führen. Bei unbekannten Erben muss man davon ausgehen, dass diese das Haus evtl. gar nicht kennen und ihnen daher auch keine verdeckten Mängel bekannt sind. Makler haften selten für das, was sie einem unbedarften Käufer so alles erzählen. Sie haben in ihren Verträgen meist eine Klausel, die die Haftung ausschließt und darauf verweist, dass alle Angaben ohne Gewähr bzw. nur aufgrund der vom Verkäufer gelieferten Daten gemacht wurden. Hier ist der Käufer in der Pflicht, sich VOR der Unterschrift unter den Kaufvertrag selbst zu informieren. Und gerade im Falle eines Flughafenausbaus dürfte das relativ einfach sein - wie hier ja auch schon geschrieben wurde. Sorry: aber wer einem Makler Glauben schenkt, ohne eigene Informationen einzuholen, der ist selbst Schuld. |
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| AW: wer ist verantwortlich? Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! ![]() Obwohl ich nicht wirklich an einen Erfolg glaube, es ist doch manchmal möglich, auch Immobilienmakler haftbar zu machen. Siehe z.B. http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/r...n-angaben.html Wenn man mal im Netz nach "Haftung Makler" sucht, ist noch viel mehr zu finden. Ob irgendwas davon auf eine ruhige Lage in 20km Entfernung von einem Flughafen direkt übertragbar ist, habe ich aber Zweifel. Wahrscheinlich wird es dort ja schon ruhiger sein als in 200m Entfernung. Ich glaube auch nicht, dass aus dem Makler (falls überhaupt etwas) mehr herauszubekommen ist als seine Provision.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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