Dies ist eine Diskussion zu WDVS Sanierung, wer haftet für Irrtümer in der Ausführung? innerhalb des Forums Baurecht
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| WDVS Sanierung, wer haftet für Irrtümer in der Ausführung? angesichts der ENEV folgeder fiktiver Fall: Hallo, Bauherr BH habe mit einem Handwerker einen einfachen Werkvertrag (BGB weil er mit keine VOB Vertrasunterlagen ausgestellt bekam über ein WDVS mit 14cm 032WLG, weisser Kratzputz zu y € bei 200 m2 abgeschlossen, ausser einem vorraussichtlichen Beginn Termin keine weiteren Angaben. Zuvor wurden beim Bauherr BH die (neuen) Fenster mauerbündig gesetzt, die ALU Fentserbänke sollten nachträglich vom Bauherr BH angebracht werden. Kurz vor Beginn der Arbeiten sagte der Bauherr BH dem Handwerker, dass er bei drei Fenstern (von 11) die Fensterrahmen wegen der noch kommenden Unterputz-Vorbaurolladen die Blendrahmen nicht überdämmen solle. Irgendwie hat der Handwerker das falsch verstanden, die Styropoplatten sind inzwischen geklebt, der Handwerker hat eine Abschlagszahung für die 'eigentliche' Dämmung erstellt und bezahlt bekommen aber irrtümlich sind alle 11 Fenster ohne Überdämmung. Und jetzt wird es rechtlich interressant: Ein Handwerker ist für sein Gewerk in der planerischen Verantwortung (falls kein ArchitektenPlan vorliegt) und muss gemäss den technischen Vorgaben arbeiten und bei abweichenden Kundenwünschen schriftliche Bedenken anmelden. In den technischen Musterzeichnungen sind immer und überall 3cm Überdämmung eingezeichnet (anerkannte Regel der Technik?) Der Bauherr sieht es wie folgt: Ausgehend vom Werkvertrag ist ein mängelfreies Gewerk (WDVS) zu erstellen nach den gültigen technischen Standards und ENEV Vorgaben. Bei vom Standard abweichende Wünschen hat der Handwerker dem Bauherr schriftliche Bedenken zu äussern, mindestens die zusätzlichen Kosten vorab anzukündigen. Es gibt keine explizite, rechtlich verbindliche technische Zeichnung mit 3 cm Überdämmung, allerdings sehen alle Musterzeichnungen der WDVS Hersteller mindestens 3 cm in ihren Unterlagen vor und da der Handwerker nur mit Material dieser Hersteller arbeitet ging er auch von deren qualitativen Standardausführungen aus. Abgesehen davon steht es Aussage Bauherr (ich will bei 8 Fenstern Überdämmung) gegen Handwerker (Bauherr wollte keine Überdämmung,) Wer zahlt jetzt für erforderlich gewordene Nachdämmung (rund 1500€ bei einem Werkvertrag von 15.000€) Wie sehen das Jura-Experten? Danke und Gruss, qwetrtz |
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