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Vorvertrag Grundstückskauf

Dies ist eine Diskussion zu Vorvertrag Grundstückskauf innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 02.06.2009, 18:29
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Vorvertrag Grundstückskauf

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Thema Grundstückskauf.

Der Makler will für den Verkäufer einen Vorvertrag aufsetzen lassen.

Was passiert wenn wir denoch von diesem zurück tretten, ihm Hinblick auf Schadensersatz.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 10:39
V.I.P.
 
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AW: Vorvertrag Grundstückskauf

Zitat:
Zitat von gafsre
Was passiert wenn wir denoch von diesem zurück tretten, ihm Hinblick auf Schadensersatz.
Gar nichts, wenn er nicht notariell beurkundet wird bzw. keine individuell ausgehandelte Vereinbarungen getroffen werden. An welchen Schadensersatz ist denn gedacht?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 13:13
Boardneuling
 
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AW: Vorvertrag Grundstückskauf

Zitat:
Zitat von gafsre
Hallo,
Was passiert wenn wir denoch von diesem zurück tretten, ihm Hinblick auf Schadensersatz.
Es wird das passieren, was vertraglich vereinbart wurde. Steht in dem Vertrag, daß bei einem Rücktritt z.B. 2000,- Euro zu zahlen sind, müsstet Ihr 2000 Euro bezahlen.
Allerdings sollten Schadenersatzforderungen belegbar sein. Problematisch kann es je nach Vertragsinhalt werden, wenn das Grundstück bei eurem Kauf z.B. 100.000 Euro wert war und später aus irgendeinem Grund nur noch 70.000 Euro wert wäre (AB Bau in der Nähe geplant o.ä.).
Dann ist dem Verkäufer ein Schaden von 30.000 Euro entstanden, der grundsätzlich einklagbar wäre.
Bei solchen Verträgen würde ich mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Das kostet max. 100,- Euro und Ihr seit auf der sicheren Seite.

Gruß,
Thilo
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  #4 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 17:01
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AW: Vorvertrag Grundstückskauf

Schadensersatz kann nur bei einem Grundstückskaufvertrag anfallen und der muss notariell beurkundet sein!!
Was Thilo T. da schreibt kann nicht aufrecht erhalten werden.
Im Vorliegenden Fall will der Makler wohl nur einen Maklervertrag schließen. - Sehe ich das richtig? Schadensersatzansprüche müssten dazu individuell vereinbart werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 22:34
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AW: Vorvertrag Grundstückskauf

Zitat:
Zitat von Thilo T
Bei solchen Verträgen würde ich mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Das kostet max. 100,- Euro und Ihr seit auf der sicheren Seite..
Schön wärs! Eine Erstberatung kostet max. EUR 190,-- + UST.

Den Anwalt kann man sich sparen und gleich zum Notar gehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.06.2009, 21:29
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AW: Vorvertrag Grundstückskauf

Zitat:
Zitat von schielu
Schadensersatzansprüche müssten dazu individuell vereinbart werden.
Deshalb schrieb ich "...je nach Vertragsinhalt...". Das war auch für individuelle Vereinbarungen gedacht, die zusätzlich abgeschlossen werden. Also für alles, was unterschrieben wurde .
Zitat:
Zitat von CruNCC
Schön wärs! Eine Erstberatung kostet max. EUR 190,-- + UST.
Den Anwalt kann man sich sparen und gleich zum Notar gehen..
Ich muss gestehen, daß ich von meinen Erfahrungen ausgegangen bin und nicht im RVG nachgeschlagen habe.
Da ein RA ausschliesslich meine Interessen vertritt und nicht neutral berät, wie ein Notar, würde ich immer noch einen RA den Vertrag prüfen lassen. Bin da aber auch ein "gebranntes Kind" .
Zudem kenne ich es nur so, daß man sich zum Vertragsabschluss beim Notar trifft. Wenn man dann noch Unklarheiten auf den Tisch bring und u.U. nicht unterschreibt, sind mind. 2 Parteien umsonst erschienen.

Gruß,
Thilo
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