Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus innerhalb des Forums Baurecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus zum Sachverhalt: Zwei Schwestern (A + B) erben gemeinsam ihr Elternhaus. Sie einigen sich, das eine Schwester A der Anderen B ihre Hälfte abkauft. Jetzt gehört das gesamte Haus Schwester A. Das Haus liegt in einem Innenstadtbereich, der städebaulich saniert werden soll und die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht. Die Gemeinde hat einen Kauf zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt, nun scheinen sich aber die Sachverhalte geändert zu haben und die Gemeinde will ihr Vorkaufsrecht nutzen. Das Verkauf der beiden Schwester A + B ist bereits notariell bekundet (von der Stadt allerdings noch nicht bestätigt) und auch die ersten Umbaumaßnahmen sollten in den kommenden Wochen beginnen. D. h. Schwester A hat schon Geld in das Objekt gestekt. 1. Kann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht bei einem Elternhaus einfordern. Auch wenn sie in den nächsten zehn Jahren nichts mit dem Gebäude anfangen will. 2. Gibt es eine Möglichkeit dieses Vorkaufsrecht abzuwenden? 3. Anzunehmen, dass der Preis unter Geschistern unter dem Verkehrswert lag - darf die Stadt das Gebäude trotzdem zu diesem Preis erwerben? Freundliche Grüße |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Hallo, wenn ich das richtig verstehe, soll doch gar nicht das ganze Haus verkauft werden, sondern nur ein 50% Anteil. Dann könnte die Gemeinde doch höchstens ein Vorkaufsrecht an diesem 50% Anteil haben, wenn überhaupt. teto |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Hallo Teto, danke für die Information! Du siehst das richtig. Schwester A behält ihren Anteil und kauft die 50% von Schwester B... Wenn das so stimmt, dann hat die Stadt bestimmt (hoffentlich) kein Interesse. 1000 Dank Igstein |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Das Gesetz Boutin schließt das Vorkaufsrecht der Gemeinden für den Verkauf von Anteilen an Familien-Grund-stücksgesellschaften aus. |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Zitat:
Ich kenne aber das Baugesetzbuch, hier speziell die Par. 144 und 145. Wenn die Stadt eine förmliche Sanierungssatzung festgelegt hat, muß ihr jedes Grundstücksgeschäft angezeigt werden. Im Gegensatz zu den Par. 24 ff zum allgemeinen Vorkaufsrecht, wo Verwandtengeschäfte vom Vorkaufsrecht ausgeschlossen sind, findet sich in den von mir genannten Par. nicht diese Ausschlußklausel. Ich würde mich mal mit eimem Fachanwalt für öffentliches Recht darüber unterhalten oder einfach mal den Bescheid der Stadt abwarten. Da müßte ja denn auch die REchtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechtes drin stehen, wenn sie sowas machen wollen.
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Zitat:
siehe http://dejure.org/gesetze/BauGB/144.html Zitat:
Wie Schielu schon geschrieben hat, ist die Ausübung des Vorkaufsrechts hier nicht möglich. |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus ... also gibt es in Sanierungsgebieten kein Vorkaufsrecht. Dann hat der Anfrager ja seine Antwort. Jetzt muß er es nur noch der Stadtverwaltung beibringen!
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
| |||
| AW: Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Zitat:
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt/Gemeinde auch bei Grundstücken in Sanierungsgebieten zu, hier allerdings nicht, da nur eine Hälfte des Grundstücks verkauft wird. Bei Grundstücken in Sanierungsgebieten wird zur grundbuchmäßigen Umschreibung die Vorkaufsrechtsbescheinigung und die Bescheinigung gem. § 144 BauGB benötigt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vorkaufsrecht der Gemeinde blockiert Verkauf | Baurecht | 20.04.2010 16:35 |
| Vorkaufsrecht der Gemeinde-Wirksamkeit von Verträgen | Baurecht | 17.12.2008 16:33 |
| Vorkaufsrecht Gemeinde,Wirksankeit von Veträgen | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 13.12.2008 17:44 |
| Wohnverhältnis im Elternhaus und Kündigung | Mietrecht | 27.09.2007 10:54 |
| Grundbuch; Rangrücktritt einer Hypothek durch Gemeinde aufgrund Vorkaufsrecht | Immobilienrecht | 16.02.2005 14:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios