Dies ist eine Diskussion zu Vorgehensweise bei Immobilienkauf? innerhalb des Forums Baurecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vorgehensweise bei Immobilienkauf? ich habe hier unterschiedliche Informationen über die Vorgehensweise beim Immobilienkauf, und bin leicht verwirrt. Zum einen heißt es, nach dem KV, also der Einigung zwischen K und V, folgt die Auflassung. Die andere Quelle jedoch bezeichnet die Einigung ansich schon als Auflassung. So, nun wäre eine korrekte Definition von Auflassung natürlich nicht schlecht, um zu wissen was zutrifft. Ganz toll wäre, wenn jemand vielleicht eine komplette Aufstellung der Geschehnisse beim Immobilienkauf hätte. Danke |
| |||
| AW: Vorgehensweise bei Immobilienkauf? Hallo, ich hoffe, ich vergesse jetzt nichts ... Wenn man sich mit V einnig geworden ist und auch die Finanzierung steht, dann muß das ganze bei einem Notar schriftlich gemacht werden (ich glaube das ist genau "die Auflassung erklären") Der Notar liest einem den ganzen Vertrag nochmal vor, klärt evt. unklare Punkte ab und beantragt, nach Unterschrift von V und K, die Aufnahme von K ins Grundbuch. Erst wenn K mit im Grundbuch aufgenommen ist, ist sichergestellt, daß V das Objekt nicht gleichzeitig an mehrere V verkauft. Wenn K im Grundbuch steht, wird dann von den Banken der Finanzkram erledigt, also Kreditverträge von K abgeschlossen, von V abgelöst, was man wieder über den Notar (Anderkonto) oder aber auch von der Bank selber machen lassen kann. Sind die Finanzen geregelt, wird V aus dem Grundbuch herausgenommen und K wird als neuer Besizer ins Grundbuch eingetragen. Anschließend bekommt man dann als K von allen möglichen Seiten noch jede Menge Rechnungen ... Gruß Huutsch |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Immobilienkauf - Zwangsversteigerung | Immobilienrecht | 15.01.2010 00:58 |
| Energieausweis Immobilienkauf | Immobilienrecht | 30.04.2009 10:15 |
| Finanzierung bei Immobilienkauf | Immobilienrecht | 13.10.2007 10:18 |
| Immobilienkauf | Immobilienrecht | 31.10.2006 18:31 |
| Immobilienkauf | Immobilienrecht | 01.01.2006 12:27 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios