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Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 25.05.2011, 08:07
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Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen

A. kauft von B. ein Grundstück.
B. erklärt, er verkaufe aber nur, wenn die Nachbarn es weiter als Durchgang benutzen dürfen.
A. sagt dazu nichts.

Später wird A. auf Klage dieser Nachbarn hin durch das OLG verurteilt, die Nutzung zu dulden, da ein "Vertrag zu Gunsten Dritter" zustandegekommen sei. Weil A. zu B. nichts gesagt hat, wurde daraus die Zustimmung zu der obigen Bedingung angenommen.

Nach 25 Jahren verkauft A. das Grundstück an C., sagt dem aber nichts über diesen "Vertrag".

C. bekommt nun Anwaltspost, den Übergang durch die Nachbarn zu dulden. C. besteht aber darauf, daß er ein Grundstück lastenfrei erworben hat. Es steht weder was im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis.

Wer hat jetzt das Nachsehen? Können die Nachbarn darauf bestehen, daß C. in den Vertrag eintritt?
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Alt 25.05.2011, 10:23
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AW: Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen

Zitat:
Zitat von Rosi53 Beitrag anzeigen
Wer hat jetzt das Nachsehen? Können die Nachbarn darauf bestehen, daß C. in den Vertrag eintritt?
Nur wenn es sich um ein Notwegerecht handelt. Gucke hier:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/wegerecht.php
Das gehört eigentlich nicht unter Baurecht sondern Nachbarrecht!
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  #3 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 11:03
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AW: Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen

Hallo
und danke erstmal für die schnelle Antwort.

Vielleicht kann der Admin den Beitrag in die richtige Rubrik verschieben, sorry
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verschweigen grundstückskaufvertrag

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