Dies ist eine Diskussion zu Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen innerhalb des Forums Baurecht
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| Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen B. erklärt, er verkaufe aber nur, wenn die Nachbarn es weiter als Durchgang benutzen dürfen. A. sagt dazu nichts. Später wird A. auf Klage dieser Nachbarn hin durch das OLG verurteilt, die Nutzung zu dulden, da ein "Vertrag zu Gunsten Dritter" zustandegekommen sei. Weil A. zu B. nichts gesagt hat, wurde daraus die Zustimmung zu der obigen Bedingung angenommen. Nach 25 Jahren verkauft A. das Grundstück an C., sagt dem aber nichts über diesen "Vertrag". C. bekommt nun Anwaltspost, den Übergang durch die Nachbarn zu dulden. C. besteht aber darauf, daß er ein Grundstück lastenfrei erworben hat. Es steht weder was im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis. Wer hat jetzt das Nachsehen? Können die Nachbarn darauf bestehen, daß C. in den Vertrag eintritt? |
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| AW: Vertrag zu Gunsten Dritter verschwiegen Zitat:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/wegerecht.php Das gehört eigentlich nicht unter Baurecht sondern Nachbarrecht! |
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