Dies ist eine Diskussion zu Versteckter Mangel bei Hausverkauf innerhalb des Forums Baurecht
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| Versteckter Mangel bei Hausverkauf nach Erwerb eines Reihenhauses stellt sich nach zwei Jahren heraus, dass das Mauerwerk über der Terrassenfront locker ist. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass dieser Schaden bereits ein halbes Jahr nach Fertigstellung des Gebäudes offensichtlich wurde und vom Bauträger ausgebessert wurde. Jetzt nach 15 Jahren ist aber das Verblendmauerwerk locker. Handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel, den die Verkäufer dem Käufer hätten mitteilen müssen oder können die Verkäufer behaupten, dass es sich nicht mehr um einen versteckten Mangel handelt, weil sie bei Verkauf davon ausgingen, dass er behoben wurde. Vielen Dank schon für Eure Antworten. |
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| AW: Versteckter Mangel bei Hausverkauf Es müsste dem Verkäufer wohl nachgewiesen werden, dass dieser von dem bestehenden Mangel wusste.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Versteckter Mangel bei Hausverkauf Nach 15 Jahren ist hier meiner Meinung nach Verjährung eingetreten.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Versteckter Mangel bei Hausverkauf Für den neuen Käufer unserer Meinung nach nicht. Scheinbar wusste der das ja nicht. Der Verkäufer hätte dies dem neuen Käufer sagen müssen. .
__________________ MFG Markus Reinartz PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. |
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