Dies ist eine Diskussion zu Verhalten bei Insolvenz des Bauträgers innerhalb des Forums Baurecht
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| Verhalten bei Insolvenz des Bauträgers Es wurde ein Vertag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Summe x abgeschlossen. Im Vertrag stehen folgende Zahlungsabschläge: 3% nach Vertragsbestätigung 5% nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen … Nach Abgabe der Bauantragsunterlagen durch den Bauträger kommt ein Schreiben vom Bauamt, dass die Unterlagen nicht vollständig sind und die Fehlenden nachgereicht werden müssen. Inzwischen aber fordert der Bauträger die 8% von den Bauherren, die aber vorerst auf beidseitigen einvernehmen zurückgestellt werden weil die Bank erst nach der Baugenehmigung auszahlt. Nach zwei Monaten warten geht der Bauträger Insolvent. Die fehlenden Unterlagen für den Bauantrag sind immer noch nicht eingereicht. Der Insolvenzverwalter meldet sich bei den Bauherren und teilt ihnen mit, dass er das Bauprojekt nicht weiter führen kann und fordert obendrein die offene Rechnung von 8%. Darauf hin antwortet der Bauherr mit einem Widerspruch, da die Unterlagen nicht vollständig sind und der Vertrag im Endeffekt nicht erfüllt wird. Ohne Begründung hält der Insolvenzverwalter die Forderung aufrecht. Wie sollte sich der Bauherr verhalten und wie stehen die Chancen, dass er die 8% nicht bzw. nicht vollständig zahlen muss? Viele Grüße, Marco |
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| AW: Verhalten bei Insolvenz des Bauträgers Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| bauträger, insolvenz, offene rechnung |
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