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vereinfachtes Prüfverfahren

Dies ist eine Diskussion zu vereinfachtes Prüfverfahren innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 26.04.2011, 10:19
Boardneuling
 
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vereinfachtes Prüfverfahren

Ein Antrag auf Baugenehmigung wird in einem vereinfachten Prüfverfahren geprüft.
Werden in diesem Prüfverfahren auch nachbarrechtliche Belange berücksichtigt?
__________________
Recht haben und Recht bekommen sind ....
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  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 12:06
V.I.P.
 
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AW: vereinfachtes Prüfverfahren

Die baurechtlichen Belange werden m.E. überprüft.
Gucke hier:
http://www.immobilienscout24.de/de/b...sverfahren.jsp
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 16:04
Boardneuling
 
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AW: vereinfachtes Prüfverfahren

ok, vielen Dank
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Recht haben und Recht bekommen sind ....
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 23:29
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AW: vereinfachtes Prüfverfahren

Zitat:
Zitat von fama22 Beitrag anzeigen
ok, vielen Dank
Das sollte dich aus der einschlägigen LBauO ergeben. Regelmäßig werden nur die Normen des BauGB geprüft und in diesem Umfang auch die entsprechenden nachbarrechtlichen Belange.
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