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Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschied Gewährleistung VOB und BGB? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 20:44
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Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Guten Abend,

wo ist denn der Unterschied der Gewährleistung nach VOB und BGB bei Immobilien.
Wo ist ein Bauher besser dran?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 22:22
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AW: Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Als Bauherr sollte die VOB/B grundsätzlich nicht vereinbart werden. Es gibt zwar eine Hemmung der Verjährung durch schlichte Mängelrüge, dafür aber einen wesentlich verkürzten Schadensersatzanspruch und keine Rücktrittsmöglichkeit. Die VOB/B ist kompliziert und nur etwas für Profis.
Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 13:49
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AW: Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Hallo

das sehe ich etwas anders.

Bei VOB wird ein Mangel angezeigt und muss in der Regel auch behoben werden.
Die Gewährleistung beträgt m.E. 5 Jahre.

Bei BGB ist die Gewährleistung zwar länger, hier muss jedoch bei Anzeige eines Mangels vom Bauherrn bewiesen werden, dass die Baufirma etc. den Mangel verursacht hat und das kann schwierig werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 16:35
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AW: Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Bei VOB wird ein Mangel angezeigt und muss in der Regel auch behoben werden.
KEIN Unterschied zum BGB

Die Gewährleistung beträgt m.E. 5 Jahre.
Das müßte EXTRA vereinbart werden, wenn nichts vereinbart ist, gelten nur vier Jahre!

Bei BGB ist die Gewährleistung zwar länger, hier muss jedoch bei Anzeige eines Mangels vom Bauherrn bewiesen werden, dass die Baufirma etc. den Mangel verursacht hat und das kann schwierig werden.
Die Beweislast ist IMMER gleich. Vor der Abnahme muß der Unternehmer beweisen, daß er eine mangelfreie Leistung erbracht hat. Nach der Abnahme muß der BH beweisen, daß das Werk bei der Abnahme mangelhaft war. AUCH bei VOB/B-Verträgen!
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  #5 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 16:46
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AW: Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Ein kluger Bauherr bedient sich sowieso eines Sachkundigen, welcher den Bau sodann auch begleitend kontrolliert und rechtzeitig agiert.

Deshalb sollte der Bauherr, bzw. seine kundige Vertrauensperson nach VOB/B mit verlängerter Gewährleistung nach BGB Verträge formulieren.


Lg. aus München
(Bauleitung)
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
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Alt 28.10.2007, 21:58
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AW: Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Woran man wieder sieht: die VOB/B ist unausrottbar ....
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  #7 (permalink)  
Alt 29.10.2007, 11:50
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AW: Unterschied Gewährleistung VOB und BGB?

Zitat:
Zitat von bischof
Woran man wieder sieht: die VOB/B ist unausrottbar ....

Das BGB regelt eben keine Details (wie VOB/B) und ist bei einem zu erstellenden Bauwerk zu allgemein in seiner Ausführung.
Lediglich deshalb wurde die VOB erschaffen, um vertragliche Rechtssicherheit ausgleichend (ausfüllend) zwischen AG und AN zu schaffen.

Im Prinzip sind es wie Novellen zu einem Gesetz!

VOB/B ist auch leicht zu lesen und nicht der "dicke" Schmöker wie das BGB!


Lg. aus München
(VOB/B-Prediger aus Berufung )
__________________

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Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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