Dies ist eine Diskussion zu Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche innerhalb des Forums Baurecht
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| Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche gemeinschaftlicfh zu nutzende Grundstücksfläche (Sondereigentum) Grundstücksfläche zur alleinigen Nutzung für den Eigentümer der Eigentumswohnung 1 Grundstücksfläche zur alleinigen Nutzung für den Eigentümer der Eigentumswohnung 2 Diese Aufteilung des Eigentums wurde von einem Notar beurkundet. Frage: Ist im Falle der Veräußerung einer Eigentumswohnung das Sondereigentum mit übertragbar? Geändert von golo1 (07.05.2007 um 09:19 Uhr). |
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| AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche Kurz und knapp: JA Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche auf welche konkreten Gesetzestexte kann ich mich stützen um dieser kurzen und knappen Antwort (die mir persönlich sehr entgegenkommt) mehr Gewicht zu geben? |
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| AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche Das ergibt sich aus der Teilungserklärung bzw. aus dem Grundbuch. |
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| AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche Danke , war wohl doch zu kurz ?? ergänze... Notarvertrag wird mehr oder weniger nur abgeschrieben, allerdings der VK wird anders aussehen??
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche Die Teilungserklärung gheört zum Grundstück / Haus - d.h. wenn sich der Eigentümer der Wohnungen ändert hat sie weiterhin Bestand. In der Teilungserklärung wird nicht auf Personen referenziert - die Garagen / Grundstücke haben i.d.R. Verweise auf Wohnungen. Grüße, ITsMee |
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| AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche ...war bereits gegessen
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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