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Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Dies ist eine Diskussion zu Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 08:29
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Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Für ein Grundstück wurde die Nutzung wie folgt aufgeteilt:

gemeinschaftlicfh zu nutzende Grundstücksfläche (Sondereigentum)
Grundstücksfläche zur alleinigen Nutzung für den Eigentümer der Eigentumswohnung 1
Grundstücksfläche zur alleinigen Nutzung für den Eigentümer der Eigentumswohnung 2


Diese Aufteilung des Eigentums wurde von einem Notar beurkundet.

Frage: Ist im Falle der Veräußerung einer Eigentumswohnung das Sondereigentum mit übertragbar?

Geändert von golo1 (07.05.2007 um 09:19 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 10:51
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Kurz und knapp: JA

Lg.
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 16:04
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

auf welche konkreten Gesetzestexte kann ich mich stützen um dieser kurzen und knappen Antwort
(die mir persönlich sehr entgegenkommt) mehr Gewicht zu geben?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2007, 18:25
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Das ergibt sich aus der Teilungserklärung bzw. aus dem Grundbuch.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2007, 18:30
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Danke , war wohl doch zu kurz ??

ergänze... Notarvertrag wird mehr oder weniger nur abgeschrieben, allerdings der VK wird anders aussehen??
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  #6 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 15:33
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Die Teilungserklärung gheört zum Grundstück / Haus - d.h. wenn sich der Eigentümer der Wohnungen ändert hat sie weiterhin Bestand. In der Teilungserklärung wird nicht auf Personen referenziert - die Garagen / Grundstücke haben i.d.R. Verweise auf Wohnungen.

Grüße,

ITsMee
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  #7 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 15:36
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

...war bereits gegessen
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  #8 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 15:51
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AW: Übertragbarkeit der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gundstücksfläche

Ok - dann war mein Post überflüssig - aber kam in guter Absicht. Deiner ist dann einfach nur überflüssig?

ItsMee
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  #9 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 23:41
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@ItsMee

Vielen Dank für die Information.

Jeder Beitrag hilft mir weiter.

Danke

golo1
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