Dies ist eine Diskussion zu Übernahme von Folgekosten bei einem Garantiefall innerhalb des Forums Baurecht
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| Übernahme von Folgekosten bei einem Garantiefall Ein Bauherr bezieht über den Fachhandel Dachziegel um sein Dach einzudecken. Er deckt das Dach in Eigenleistung ein. Während der Dacheindeckung fällt dem Bauherrn auf, dass ein Teil der Ziegel Farbabweichungen aufweisen. Diese sind allerdings erst auf dem verlegten Dach bei einem bestimmten Einstrahlwinkel der Sonne zu sehen. Umgehend informiert er den Baustoffhändler und Ziegelhersteller und stellt zunächst alle weiteren Arbeiten ein. Der zuständige Außendienstmitarbeiter des Herstellers ist nicht erreichbar. Der Baustoffhändler schildert ihm, dass diese Abweichungen normal seinen und nach einer Zeit verschwinden würden. Daraufhin deckt der Bauherr das restliche Dach ein. Der Außendienstmitarbeiter des Ziegelherstellers schaut sich nach einigen Tagen das Dach an, und bestätigt, dass diese Farbabweichungen nicht normal sind, und es sich um einen Garantiefall handelt. Das neue Ziegelmaterial wird dem Bauherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Da zwischenzeitlich das Bauvorhaben soweit fortgeschritten ist, so dass kein Baukran mehr vorhanden ist, muss der Bauherr einen Dachdecker zur Ausbesserung beauftragen. Da die erste Eindeckung in Eigenleistung erfolgte, verweigert nun der Hersteller dem Bauherrn, auch die Folgekosten (Beauftragung eines Dachdeckers) zu übernehmen. Der Hersteller ist nur bereit, die Materialkosten zu übernehmen und argumentiert, dass bei der Eindeckung dem Bauherrn keine Kosten entstanden sind (da selbst eingedeckt). Wäre das Dach durch einen Dachdecker eingedeckt worden, so würde der Hersteller nun auch die Kosten für das Auswechseln der Ziegel übernehmen. Muss er nicht auch die Kosten übernehmen, wenn die Ersteindeckung in Eigenleistung erfolgte? |
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