Dies ist eine Diskussion zu Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung? innerhalb des Forums Baurecht
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| Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung? Mal angenommen A kauft sich im Land Brandenburg ein Grundstück im Bereich eines gültigen B-Planes und läßt darauf ein Haus errichten. Soweit alles ok und genehmigt. Im B-Plan ist ein Baufenster (15m)durch blaue Linien festgelegt. Außerhalb des Baufensters sind keine Nebenanlagen und Aufschüttungen gestattet. 1. Das Grundstück fällt nach hinten hin leicht ab, ca. 1 - 1,3m auf 29m Länge. Im Zuge der gärtnerischen Gestaltung wird die Fläche hinten etwas geebnet und ausgeglichen. Es wird maximal eine lose Erhöhung um 20cm vorgenommen und Rasen gesäht bzw. ein paar Pflanzen gesetzt. Das natürliche Geländeniveau bleibt erhalten, so dass der Wasserabfluss nicht verändert wird 2. Nun möchte A seine Terrasse überdachen und macht sich schlau, ob gängige Vorschriften dem gegenüberstehen oder eine Baugenehmigung erforderlich ist. Da A ein Laie ist und keine Hinderungsgründe erkennen kann,da er denkt ein Nebengebäude mit max. 75m³ umbauten Raum genehmigungsfrei zu errichten, baut er sich eine Terrassenüberdachung (Grundfläche 4x6 m,)direkt am Haus befestigt und mit Dachziegeln eingedeckt. (3 Seiten sind offen) Dies sieht ein gewisses Amt nun leider anders und teilt A in einem Schreiben mit, dass eine Aufschüttung im hinteren Bereich des Garten vorgenommen wurde und ein Terrassendach errichtet wurde, dass nicht den genehmigungsfreien Vorgaben entspricht. Es wird die Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung eingeräumt. Angenommen A möchte ganz zivilisiert und nett mit dem Amt eine Einigung finden, denn es wurde offensichtlich aus Unwissenheit und nicht mit Vorsatz gehandelt. Welche Vorgehensweise wäre da angebracht bzw. sind die Anschuldigungen prinzipiell so korrekt? Vielen Dank schon mal vorab Gruß Ronny |
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| AW: Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung? Zitat:
Man kann sich mit dem Amt nicht per Agreement "einigen", denn das wäre ggf. Rechtsbruch. Nur weil A sachunkundig war, bedeutet das nicht, dass A das einfach machen kann. Er bzw. die Baufirma hätte sich vorher kundig machen müssen. |
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| AW: Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung? Zitat:
Wäre es nicht ein Terrassendach, sondern (baugleich) ein Carport, dann wäre es doch genehmigungsfrei bis 50m². A versteht einfach den Unterschied nicht. Die LBO spricht bei einer Terrassenüberdachung oder unbeheiztem Wintergarten von 20m² Grundfläche, wenn die Bedachung aus lichtdurchlässigem Material besteht. Dies ist hier nicht der Fall (sind Betondachsteine). Nun hat A die A...karte, da er im Vorfeld keine Traute hatte, einfach mal bei B Amt nachzufragen. |
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| AW: Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung? Zitat:
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