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Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung?

Dies ist eine Diskussion zu Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 09:53
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Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung?

Guten Tag,

Mal angenommen A kauft sich im Land Brandenburg ein Grundstück im Bereich eines gültigen B-Planes und läßt darauf ein Haus errichten. Soweit alles ok und genehmigt.
Im B-Plan ist ein Baufenster (15m)durch blaue Linien festgelegt.
Außerhalb des Baufensters sind keine Nebenanlagen und Aufschüttungen gestattet.

1. Das Grundstück fällt nach hinten hin leicht ab, ca. 1 - 1,3m auf 29m Länge. Im Zuge der gärtnerischen Gestaltung wird die Fläche hinten etwas geebnet und ausgeglichen. Es wird maximal eine lose Erhöhung um 20cm vorgenommen und Rasen gesäht bzw. ein paar Pflanzen gesetzt. Das natürliche Geländeniveau bleibt erhalten, so dass der Wasserabfluss nicht verändert wird

2. Nun möchte A seine Terrasse überdachen und macht sich schlau, ob gängige Vorschriften dem gegenüberstehen oder eine Baugenehmigung erforderlich ist. Da A ein Laie ist und keine Hinderungsgründe erkennen kann,da er denkt ein Nebengebäude mit max. 75m³ umbauten Raum genehmigungsfrei zu errichten, baut er sich eine Terrassenüberdachung (Grundfläche 4x6 m,)direkt am Haus befestigt und mit Dachziegeln eingedeckt. (3 Seiten sind offen)

Dies sieht ein gewisses Amt nun leider anders und teilt A in einem Schreiben mit, dass eine Aufschüttung im hinteren Bereich des Garten vorgenommen wurde und ein Terrassendach errichtet wurde, dass nicht den genehmigungsfreien Vorgaben entspricht.

Es wird die Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung eingeräumt.
Angenommen A möchte ganz zivilisiert und nett mit dem Amt eine Einigung finden, denn es wurde offensichtlich aus Unwissenheit und nicht mit Vorsatz gehandelt.
Welche Vorgehensweise wäre da angebracht bzw. sind die Anschuldigungen prinzipiell so korrekt?

Vielen Dank schon mal vorab
Gruß Ronny
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 14:04
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AW: Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung?

Zitat:
Zitat von rumpeltec Beitrag anzeigen
Guten Tag,

(...)

Es wird die Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung eingeräumt.
Angenommen A möchte ganz zivilisiert und nett mit dem Amt eine Einigung finden, denn es wurde offensichtlich aus Unwissenheit und nicht mit Vorsatz gehandelt.

(...)
Gruß Ronny
Ohne entsprechenden Antrag und eine Genehmigung wird es nicht laufen. DAS ist bereits die "Brücke", die A gebaut wird ...

Man kann sich mit dem Amt nicht per Agreement "einigen", denn das wäre ggf. Rechtsbruch. Nur weil A sachunkundig war, bedeutet das nicht, dass A das einfach machen kann. Er bzw. die Baufirma hätte sich vorher kundig machen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 10:25
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AW: Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung?

Zitat:
Zitat von Nordhesse Beitrag anzeigen
Ohne entsprechenden Antrag und eine Genehmigung wird es nicht laufen. DAS ist bereits die "Brücke", die A gebaut wird ...

Man kann sich mit dem Amt nicht per Agreement "einigen", denn das wäre ggf. Rechtsbruch. Nur weil A sachunkundig war, bedeutet das nicht, dass A das einfach machen kann. Er bzw. die Baufirma hätte sich vorher kundig machen müssen.
Nein, so war das nicht gemeint. Und A ist auch nicht sachkundig in dem Sinne, sondern hat nur sehr emsig im Vorfeld versucht alle relevanten Vorschriften zu studieren, um nichts falsch zu machen (konstruktiv und auch baurechtlich). Das Terrassendach hat A dann auch in Eigenregie angefertigt und montiert.
Wäre es nicht ein Terrassendach, sondern (baugleich) ein Carport, dann wäre es doch genehmigungsfrei bis 50m². A versteht einfach den Unterschied nicht. Die LBO spricht bei einer Terrassenüberdachung oder unbeheiztem Wintergarten von 20m² Grundfläche, wenn die Bedachung aus lichtdurchlässigem Material besteht. Dies ist hier nicht der Fall (sind Betondachsteine).

Nun hat A die A...karte, da er im Vorfeld keine Traute hatte, einfach mal bei B Amt nachzufragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 13:14
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AW: Terrassendach und Aufschüttung ohne Genehmigung?

Zitat:
Zitat von rumpeltec Beitrag anzeigen
Nun hat A die A...karte, da er im Vorfeld keine Traute hatte, einfach mal bei B Amt nachzufragen.
Das ist richtig, das ist eben das Risiko des Einfach-drauf-Losbauens. Warum stellt A denn nicht einfach den Antrag und versucht, sein Bauvorhaben zu legalisieren? Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken bis die Abrissverfügung kommt, ist die schlechteste Idee.
schielu likes this.
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