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Terminüberschreitung beim Neubau

Dies ist eine Diskussion zu Terminüberschreitung beim Neubau innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 08.10.2009, 18:50
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Terminüberschreitung beim Neubau

Angenommen folgender Text im Kaufvertrag liegt vor:

"Der Verkäufer wird das Haus innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Fundamentarbeiten abnahmefähig erstellen. Der Beginn der Fundamentarbeiten ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen."

Angenommen die Fundamentarbeiten beginnen erst im Januar 2010.

Ab wann ist der Verkäufer im Verzug?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 12:08
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AW: Terminüberschreitung beim Neubau

Ab dem Zeitpunkt zu dem er in Verzug gesetzt wurde!
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Alt 09.10.2009, 18:46
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AW: Terminüberschreitung beim Neubau

Also könnte er theoretisch ab Ende Frühjahr 2010 in Verzug gesetzt werden und somit enstehen Schadensersatzansprüche (weitere Mietzahlungen bzw. entgangene Mieteinnahmen)?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 14:13
V.I.P.
 
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AW: Terminüberschreitung beim Neubau

Warum erst dann? Er ist doch mit dem vereinbarten Beginn schon in Verzug!
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