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Täuschung im Expose

Dies ist eine Diskussion zu Täuschung im Expose innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 11.09.2009, 18:43
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Täuschung im Expose

[B][/COLOR][/FONT][SIZE=2][COLOR=DarkRed]Eigenheimler suchen dringend Hilfe!!![FONT=Arial Black][SIZE=3][COLOR=DarkRed]
In einem Expose wird gemeinsam durch Makler und Bauunternehmen "Wohnen im Grünen, in unverbaubarer Lage" ausgewiesen.
Das muss doch jeder Eigenheimler als zugesicherte Eigenschaft werten.

Wenn nun die gleichen Personen unmittelbar vor den errichteten und verkauften Eigenheimen eine Pferdepension (25Pferde) mit sich anschließender Reithalle und Reiterhof (Wohnhaus) für sich selbst errichten täuschten sie damit die zuvor geköderten Käufer.

Was kann man noch tuen wenn die Baugenehmigung trotz verschiedener Einsprüche erteilt wurde (zeitnah).

Mehr zunächst nicht...

Hilfe dringend erforderlich, aber nur fundierte Meinungen.

Vielen Dank im Voraus
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Alt 11.09.2009, 19:19
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AW: Täuschung im Expose

Zitat:
Zitat von carstma
"Wohnen im Grünen, in unverbaubarer Lage"
Das sind sehr unbestimmte Begriffe.

Aber versuchen kann man's ja mal...
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 21:05
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AW: Täuschung im Expose

was meinst Du mit versuchen???
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 11:36
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AW: Täuschung im Expose

Zitat:
Zitat von § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Die Parteien werden sich wohl trefflich darüber streiten dürfen, ob tatsächlich ein Gewährleistungsmangel vorliegt oder nicht. Der Blick in einen Bebauungsplan wurde vor dem Kauf nicht zufällig getätigt?
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 13:43
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AW: Täuschung im Expose

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Die Parteien werden sich wohl trefflich darüber streiten dürfen, ob tatsächlich ein Gewährleistungsmangel vorliegt oder nicht. Der Blick in einen Bebauungsplan wurde vor dem Kauf nicht zufällig getätigt?
Zwischen Errichtung der Eigenheime Errichtung und der Pferdeanlage liegen ca. 7 Jahre
konkret: zum Zeitpunkt der Eigenheimerrichtung war für die umliegenden Flächen keine Bebauung vorgesehen, auch kein Bauerwartungsland...
2 Jahre vor geplanter Pferdestallerrichtung ist der Flächennutzungsplant derart geändert worden so dass das Pferdestallprojekt möglich ist

...aber das Expose für die zu errichtenden Eigenheime sichert eben zu: "Wohnen im Grünen in unverbaubarer Lage" und dazu natürlich auch entsprechende verbale Zusicherungen die diesem Expose-Inhalt entsprachen

Angenommen dass die Käufer im Wissen um den Bau der Pferdepension+Reithalle+Haus oder einer bereits vorhandeen Anlage, auf den Erwerb Ihrer Eigenheime an diesem Standort auf Grund der Pferdeanlage verzichtet hätten, ist doch der gesamte Kaufwert + Werterhöhong durch Zusätzliche Baumaßnahmen + Schadenersatz für Rückabwicklung = Streitwert????

Geändert von carstma (12.09.2009 um 14:39 Uhr).
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Alt 12.09.2009, 13:52
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AW: Täuschung im Expose

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Alt 12.09.2009, 14:37
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AW: Täuschung im Expose

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
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