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Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 20:21
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Question Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Hallo,
ich bitte um Ihre Meinung zu folgenden angenommenen Sachverhalt:

- Ab dem Jahr 2000 wird die Straße vor dem Haus der Person A saniert.
- Die Arbeiten dauern bis 2004 an
- Im Jahr 2003 verkauft Person A das Haus an Person B
- Es wurden bis zum Verkauf keinerlei Rechnungen der Stadt betreffend der Straßensanierung gestellt
- Im Kaufvertrag steht: "... Der Verkäufer schuldet die Freiheit des Vertragsgegenstandes von privaten und rückständigen wiederkehrenden öffentlichen Lasen und sonstigen Rechten Dritter...."
- In den kommenden Jahren werden ebenfallst keinerlei Rechnungen der Stadt betreffend der Straßensanierung gestellt
- Erst im November 2009 erhält Person A unangekündigt eine Rechnung der Stadt betreffend der Straßensanierung von 2000-2004 (Zeitraum in der Rechnung ist aber nicht genannt)
- In der Rechnung steht: "Beitragsschuldner: ...Beitragsschuldner ist nach Art. 5 Abs. 6 KAG der Eigentümer des jeweiligen Grundstückes im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsschuld...." (dieser Zeitpunkt ist jedoch nicht genannt - es ist überhaupt kein Zeitraum oder Zeitpunkt in der Rechnung genannt)
- In der Rechnung ist unter Anderem auch eine "Bepflanzung" aufgeführt. Diese fand mit Sicherheit statt als das Haus schon verkauft war.

Spezielle Fragen:
a) Darf die Rechnung überhaupt gestellt werden nach so langer Zeit? (verjährung?)
b) Wer ist Beitragsschuldner?

Danke für Ihre Einschätzung.
Beste Grüße
D
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Alt 29.11.2009, 08:27
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Oh, das ist ja mal eine wirklich interessante Frage, weil insbesondere Rechnungen zur Straßenerneuerung ziemlich hoch ausfallen können.

Meine Meinung dazu ist, dass der Anspruch der Stadt mit Beendigung der Baumaßnahme im Jahr 2004 entstand. Die Fristen für die Durchsetzung des Anspruchs gründen sich sicher irgendwo im öffentlichen Recht, wo sich die Verwaltung mit Wahrscheinlichkeit lange Fristen genehmigt hat.
Somit wäre Beitragsschuldner der Eigentümer in 2004.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 10:31
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Hilfreich wäre hier ein Blick in die Satzung der Gemeinde, sofern vorhanden oder in das Landesrecht für Kommunalabgaben. In Hessen z.B. können solche Beitrage auch noch nach 20 Jahren erhoben werden.
Fraglich ist allerdings, ob hier der richtige Adressat genannt ist und ob nicht der aktuelle Eigentümer dafür aufkommen müsste.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 10:43
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Zitat:
Zitat von Freaky22
... und ob nicht der aktuelle Eigentümer dafür aufkommen müsste.
hier könnte auch ein Blick in den notariellen Kaufvertrag hilfreich sein
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 10:58
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Hallo!
Danke für die Antworten.
Das KAG für das angenommene Beispiel wäre das für Bayern, also diese hier:
http://www.rechtliches.de/bayern/info_KAG.html

Die wichtige Stelle im Kaufvertrag soll für das Beispiel diese hier sein:
http://freenet-homepage.de/zeitgeist...rag-auszug.pdf

Beste Grüße
D
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 11:34
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Zitat:
Zitat von usttu64
Die wichtige Stelle im Kaufvertrag soll für das Beispiel diese hier sein:
http://freenet-homepage.de/zeitgeist...rag-auszug.pdf
interessant wirds m.e. auf Seite 7, hier 3) Erschliessungskosten
Satz 1 im Absatz 1 ist eigentlich eindeutig, steht aber im Widerspruch zu Absatz 2
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 18:42
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Ja, diese merkwürdige Satzstellung ist mir auch aufgefallen.
Der Absatz 2 sagt aber meiner Meinung nach eindeutig ".... derjenige der Gemeinde für diese Beiträge haftet, der zum Zeitpunkt ihrer Anforderung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist."
Da der Zeitpunkt der Anforderung ja November 2009 ist müsste meiner Meinung nach in jedem Fall (falls nicht verjährt) Person B für den Straßenausbaubeitrag aufkommen.
Oder liege ich da falsch?
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Alt 29.11.2009, 19:51
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Hallo, Charles, ich verstehe den zweiten Absatz so, dass die Beiträge ANGEFORDERT werden, also nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vom bei Anforderung (jetzt, 2009) im Grundbuch Eingetragenen der Gemeinde gegenüber zu tragen sind. Der erste Absatz ist dann eine zivilrechtliche Regelung im Innenverhältnis. Der bei Anforderung eingetragene Eigentümer kann sich beim Verkäufer schadenfrei halten, sofern der erste Absatz eingreift und der Verkäufer eigentlich nach Kaufvertrag die Beiträge zu tragen hätte. Schuldner der Gemeinde gegenüber ist nur der jetzige Eigentümer. Ich hoffe, man kann mich verstehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 20:00
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Ja, ich glaube ich habe es richtig verstanden.
Vielen dank für die Einschätzungen.
D
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  #10 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 16:46
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AW: Straßensanierung - Rechnung nach 9 Jahren

Die Situation hat sich in dem angenommenen Beispiel folgendermaßen geändert:
Die Behörde erklärte:
- Die Beitragsschuld sei im Jahre 2001 entstanden, denn da wurden die Arbeiten abgeschlossen. Somit ist Person A Beitragsschuldner
- Erst im Jahre 2006 wurde die "Satzung" gültig - somit wäre die Verjährung erst am 31.12.2010 (4 Jahre).
- Das Haus wurde im Jahr 2006 Zwangsversteigert an Person C, da Person B pleite war.

Meine speziellen Fragen dazu:
c) Wenn obiges stimmt, wäre Person A tatsächltich Beitragsschuldner?
d) Kann diese "Satzung" tatsächlich so spät gültig werden und damit die Verjährung künstlich nach hinten schieben?
e) Da der Kaufvertrag im unten genannten Link gilt, Person B aber pleite ist und das Haus nicht mehr besitzt - bei wem könnte nach erfolgter Zahlung der Beitragsschuld Person A die Kosten geltend machen (wenn überhaupt) - Person C, Person B oder bei niemend?

Hier der Link zum Kaufvertrags-Auszug:
http://freenet-homepage.de/zeitgeis...trag-auszug.pdf

Hinweis:
- Es gilt das KAG Bayern:
http://www.rechtliches.de/bayern/info_KAG.html
- Es gilt die Abgabenordnung
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