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Skonto VOB

Dies ist eine Diskussion zu Skonto VOB innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 18:34
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Skonto VOB

Hallo,

weiß zufällig jemand, ab wann die Skonto-Frist bei einer Schlussrechung nach VOB beginnt?

Beispiel: im Vertrag wäre folgendes vereinbart:

"X % Skonto binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung"

Wenn man animmt, dass die Rechnung am 29.08.2011 zugeht, beginnt die Skonto-Frist dann am 29.08.2011 oder erst am 30.08.2011

Wäre über eine Antwort dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 19:18
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AW: Skonto VOB

Mit Zugang der Rechnung..
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 19:37
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AW: Skonto VOB

danke für die antwort! also heißt, dass nach dem Beispiel am 29.08.2011?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 20:23
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AW: Skonto VOB

Du meinst entsprechend einer BGB Regelung, dass die Frist
erst am nächsten Tag beginnt bzw. der Tag der Kundmachung nicht mitgezählt wird?

Kann ich jetzt nicht erkennen;
kanns aber auch nicht genau sagen.

M.E. ist hier der Wortlaut enstcheidend, dass die Frist mit dem tage des Zugangs läuft.

Kann aber andere Ergebnisse auch nicht ausschließen;
viellicht steht ja noch was in den AGB.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 20:36
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AW: Skonto VOB

Ja genau! ich meine den 187 I BGB. In den AGB'S steht auch keine weitere Erläuterung. Ich sehe das eigt. auch wie du. Rein vom Wortlaut her würde ich auch sagen, dass der Tag des Zugangs entscheident ist. Hab auch diezbezüglich schon verschiedene Bücher etc. durchsucht, leider ohne Erfolg. Es heißt immer, "dass für den Fristbeginn der Zugang der Rechnung" entscheident ist. Leider finde ich aber kein genauere Erklärung.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 22:15
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AW: Skonto VOB

Zitat:
Zitat von Janis Beitrag anzeigen
Es heißt immer, "dass für den Fristbeginn der Zugang der Rechnung" entscheident ist.
natürlich ist der entscheidend für die berechnung. wenn man ihn nicht kennt, kann man nix berechnen. aber die frist beginnt erst am folgetag um 0.00 uhr. und ab dann hat man 10 volle tage.

wär auch ein bisschen ungerecht, wenn der tag des rechnungszugangs schon mitgezählt würde, da könnte ja jemand die rechnung erst um 23 uhr bringen und wenn der tag mitgezählt würde, würde man um 23 stunden beschi.ssen.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 23:01
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AW: Skonto VOB

Zitat:
wär auch ein bisschen ungerecht, wenn der tag des rechnungszugangs schon mitgezählt würde, da könnte ja jemand die rechnung erst um 23 uhr bringen und wenn der tag mitgezählt würde, würde man um 23 stunden beschi.ssen.
was ist denn gerechter:
15 tage frist, und die Frist beginnt am Tage der Rechnungszustellung

10 tage frist, und die frist beginnt am nächsten Tag.

Alsoo,
die VOB zieht denn 187 BGB ja immer ein:

Zahlungsfrist / Tag der Zahlung
Die Zahlungsfrist nach § 16 VOB/B beginnt am Tag nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber (§ 187 (1) BGB)
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Alt 30.08.2011, 05:44
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danke für die antworten! also doch einen tag später!
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  #9 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 10:49
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Zitat:
Zitat von Janis Beitrag anzeigen
"X % Skonto binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung"
M.E. am 30.08.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 30.08.2011, 11:33
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AW: Skonto VOB

beginn wär auch dann der 30.08. wenn da stände:
"X % Skonto binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung"
weil fristbeginn immer der folgetag 0:00 uhr ist, egal wie das nun formuliert ist. (jedenfalls immer dann, wenn in tagen gerechnet wird.)
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