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Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Dies ist eine Diskussion zu Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2011, 09:10
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Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Hallo,
hoffe dies ist der richtige Bereich für diesen Sachverhalt :-)

Folgendes:

Nehme mal an, jemand hat eine Parzelle in einer Berliner Kleingartenanlage.
Familie X fühlt sich im "Ruhebereich mit Pool" vom Nachbarn Familie Y oft gestört und wünscht sich zu dessen einen Holzsichtschutz mittels 2x 1,8m x 1,8m.
Muss Familie Y unter allen Umständen zustimmen um diesen Sichtschutz anbringen zu dürfen?
Familie Y ist aber generell dagegen und wünscht sich in ihren letzten Lebensjahren (beide ca 75 Jahre) einen ungestörten Einblick in andere Lebensbereiche.
Familie X würde auch einen Abstand zum Zaun von Familie Y von 50cm einhalten.

Vielen Dank
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Alt 22.04.2011, 23:20
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Zitat:
Zitat von ninjaattack Beitrag anzeigen
Kleingartenanlage.
Was sagt denn die Vereinssatzung?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2011, 07:27
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Die Vereinssatzung sagt aus, dass bei solchem Vorhaben der Gartennachbar Zustimmungsrecht hat.
Jedoch, hat auch ne Verordnung, die nun mehr als 30 Jahre alt ist, nicht automatisch heutzutage unbedingt Wirksamkeit. Vielleicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2011, 08:42
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Zitat:
Zitat von ninjaattack Beitrag anzeigen
Jedoch, hat auch ne Verordnung, die nun mehr als 30 Jahre alt ist, nicht automatisch heutzutage unbedingt Wirksamkeit. Vielleicht?
Ich kenne mich zwar im Vereinsrecht nicht wirklich aus (bin inzwischen überall ausgetreten, da mir die V-Meierei mächtig auf die Nüsse ging) , meine aber, dass eine Satzung so lange gültig ist bis sie durch Beschluss der Hauptversammlung geändert wird.
X sollte sich mit seinem Anliegen an den Vorstand wenden.

lg
Carsten
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Alt 23.04.2011, 08:43
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Zitat:
Zitat von ninjaattack Beitrag anzeigen
Die Vereinssatzung sagt aus, dass bei solchem Vorhaben der Gartennachbar Zustimmungsrecht hat.
Jedoch, hat auch ne Verordnung, die nun mehr als 30 Jahre alt ist, nicht automatisch heutzutage unbedingt Wirksamkeit. Vielleicht?
Dann ist ja die Sache klar!
Aufgrund des Alters eines Gesetzes / einer Verordnung / einer Satzung kann man nicht auf deren Ungültigkeit schliessen. Würde man das machen, dann wären jetzt schon viele Rechtsvorschriften nicht mehr anwendbar.
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Alt 23.04.2011, 11:18
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Ich habe nicht von einer klaren Ungültigkeit gesprochen.
Ist ok
Nur schade, wenn man als junge Familie X daran gehindert wird seinen eigenen Kleingarten zu genießen und von Familie Y durchgehend gestreßt wird.
Dazu nach 2 1/2 Jahren wieder darüber nachdenkt es zu verkaufen.
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Alt 23.04.2011, 18:20
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

Das Problem kann man nicht nur bei einer vergleichsweise geringwertigen Gartenlaube haben, sondern auch bei richtig teuren Einfamilienhäusern. Dagegen hilft nur ein freistehendes Haus mit einem riiiieeeesigen Garten rundum, das möglichst noch 100m vom nächsten Nachbarn entfernt steht. Ist leider so.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.04.2011, 18:33
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AW: Sichtschutz nur mit Genehmigung d. Nachbarn?

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