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Schaden nach Brandsanierung

Dies ist eine Diskussion zu Schaden nach Brandsanierung innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 22.08.2011, 14:16
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Schaden nach Brandsanierung

Hallo zusammen,

wenn eine Sanierungsfirma bei der Sanierung einen Schaden verursacht, z.B. an einer Couch die vor 7 Jahren € 6.000,- gekostet hat, nach welchem BGB Paragraphen findet die Berechnungsgrundlage des Haftpflichtschadens statt?

Ist eigentlich grundsätzlich der Zeitwert anzusetzen? Wenn eine Firma bei der Sanierung etliche Dinge beschädigt bzw. Gegenstände abhanden kommen, dann kann doch nicht immer der Zeitwert angesetzt werden oder?

Viele Grüße
Andreas
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 10:33
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AW: Schaden nach Brandsanierung

Bei Haftpflicht ist immer nur der Zeitwert zu ersetzen! Ein anderer Wert kann nicht "beschädigt" worden sein!
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 20:50
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AW: Schaden nach Brandsanierung

Hallo Schielo,

wie ist den der § 249, Absatz 1 des BGB zu verstehen?

„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

Eine Reparatur ist wohl schwer möglich, da ein ca. 7cm langer Riss besteht und der Stoff für eine Reparatur nicht mehr zu bekommen ist.
Im Grunde ist eine einwandfreie Polstergarnitur ohne Alterserscheinungen beschädigt worden und es sollen von € 6.600,- nur € 327,- erstattet werden.

Andreas
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 10:34
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AW: Schaden nach Brandsanierung

Zitat:
Zitat von Andreas-B Beitrag anzeigen
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Er ist so zu stellen als wenn nichts passiert wäre! Das hat übrigens mit Baurecht überhaupt nichts zu tun!
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