Dies ist eine Diskussion zu Schaden nach Brandsanierung innerhalb des Forums Baurecht
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| Schaden nach Brandsanierung wenn eine Sanierungsfirma bei der Sanierung einen Schaden verursacht, z.B. an einer Couch die vor 7 Jahren € 6.000,- gekostet hat, nach welchem BGB Paragraphen findet die Berechnungsgrundlage des Haftpflichtschadens statt? Ist eigentlich grundsätzlich der Zeitwert anzusetzen? Wenn eine Firma bei der Sanierung etliche Dinge beschädigt bzw. Gegenstände abhanden kommen, dann kann doch nicht immer der Zeitwert angesetzt werden oder? Viele Grüße Andreas |
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| AW: Schaden nach Brandsanierung Bei Haftpflicht ist immer nur der Zeitwert zu ersetzen! Ein anderer Wert kann nicht "beschädigt" worden sein!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Schaden nach Brandsanierung Hallo Schielo, wie ist den der § 249, Absatz 1 des BGB zu verstehen? „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Eine Reparatur ist wohl schwer möglich, da ein ca. 7cm langer Riss besteht und der Stoff für eine Reparatur nicht mehr zu bekommen ist. Im Grunde ist eine einwandfreie Polstergarnitur ohne Alterserscheinungen beschädigt worden und es sollen von € 6.600,- nur € 327,- erstattet werden. Andreas |
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| AW: Schaden nach Brandsanierung Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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