
15.07.2011, 18:25
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| Rücktritt von Handwerkervertrag als Unternehmer Nehmen wir mal an Firma Arbeiten-Ordentlich (F) schließt mit Kunde Will alles schnell haben (K) einen Handwerkervertrag ab. In diesem steht in §6 Sondervereinbarungen, das F unter bestimmten Vorraussetzungen nach §324 BGB vom Vertrag zurücktreten kann. F bekommt von K eine Vorrauszahlung von 1200,-€ ( Kostenvoranschlag 2500,-).F fängt ordenentlich an zu arbeiten. Ein Leiharbeiter von U klebt einige Tapeten nicht ganz richtig wodurch F ein Subunternehmen beauftragt, die sich aber Zeit lassen bei der Ausführung. K geht aber alles nicht schnell genug und geht zur Polizei um sich über F zu erkundigen. Polizei ruft am selben Tag F an und berichtet das K , F anzeigen will weil es nicht schnell genug geht. F kann aber erst weiter machen wenn Subunternehmen angefangen hat und fertiggestellt hat. Es besteht noch eine Woche Zeit bist vertragliche Frist endet. F ruft K an und erkundigt sich über die Polizeiliche Maßnahme worauf hin K erläutert das er die Schlösser der Wohnung gewechselt hat und sämtliches Werkzeug nicht rausgibt bis die Vorrauszahlung zurückgezahlt worden ist. F bezieht sich auf § Sondervereinbarungen und kündigt den Vertrag fristlos erstellt eine Endrechnung die bei 1500,-€ liegt aber auf Kulanz auf 1200,-€ abgestuft wird. Nach einiger Zeit bekommt F einen Brief von K´s Anwalt in dem steht das die Vorrauszahlung zurückzuzahlen ist (obwohl das die Kosten für die bisher geleisten Arbeiten sind) und das das Rücktrittsrecht nicht gilt. Wie sollte F jetzt weiter vorgehen. |