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Rücklagen bei Privatstraßen im Miteigentum

Dies ist eine Diskussion zu Rücklagen bei Privatstraßen im Miteigentum innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 24.06.2009, 15:28
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Rücklagen bei Privatstraßen im Miteigentum

Kann sich ein Miteigentümer weigern seinen jährlichen Anteil an den Rücklagen nicht zu zahlen. Er will immer nur dann zahlen, wenn die tatsöchlichen Kosten anfallen. Ist das rechtens?

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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 16:58
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AW: Rücklagen bei Privatstraßen im Miteigentum

Zitat:
Zitat von ISchu
Kann sich ein Miteigentümer weigern seinen jährlichen Anteil an den Rücklagen nicht zu zahlen. Er will immer nur dann zahlen, wenn die tatsöchlichen Kosten anfallen. Ist das rechtens?
Wenn ein Beschluss der Gemeinschaft darüber vorliegt, muss er!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2009, 11:36
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AW: Rücklagen bei Privatstraßen im Miteigentum

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