Dies ist eine Diskussion zu Rückbau?Abweisung? innerhalb des Forums Baurecht
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| Rückbau?Abweisung? Folgende Hypothese: A baut einen Weg über das Grundstück von B, hat auch das entsprechende Wegerecht. Der Weg muss aufgrund einer technischen Notwendigkeit angehoben werden, da sonst das Befahren unmöglich ist. B klagt gegen A auf Rückbau, da B die Notwenigkeit nicht sieht. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass es zwar technisch notwenig ist, jedoch 10cm weniger als A tatsächlich (55cm) gebaut hat. Wie wird das Gericht dann wohl entscheiden? Und kann B nach einer möglichen Abweisung der Klage erneut auf Rückbau um 10cm klagen? danke! ;-) |
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| AW: Rückbau?Abweisung? Wer soll wissen, wie ein Gericht entscheidet?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Rückbau?Abweisung? Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Eine Gerichtsentscheidung vorherzusagen, wäre Kaffeesatzleserei. Zumal hier niemand die vertraglichen Bedingungen kennt, aufgrund derer der Wegerechtsinhaber den Weg ausgebaut hat. Normalerweise beinhaltet ein Wegerecht nur die Nutzung eines vorhandenen Weges und schließt nicht automatisch das Recht ein, den Weg nach eigenem Gutdünken auszubauen. Welche Vereinbarungen gab es dazu mit dem Eigentümer des Grundstücks? Warum hat dieser erst den Bauarbeiten zugesehen, um sie jetzt zu bemängeln? |
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| AW: Rückbau?Abweisung? Im Grundbuch ist das Wegerecht zum Begehen und Befahren geregelt. Zusätzlich wurde dort vermekrt, dass A für die Kosten zur Herstellung des Weges und die Unterhaltung verantwortlich ist. A hat zusätzlich von B die Auflage bekommen, dass keine Niederschlagsabwassergebühren anfallen dürfen (heißt, Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück versickern, auf dem es anfällt). Dazu musste das abschüssige Gelände aber mit einem niedrigeren Gefälle ausgestattet werden, da dies sonst nicht möglich ist. Das hat A getan, B hatte wohl nicht bedacht, dass er diese Konsequenz haben wird. Jetzt will er den Rückbau... |
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