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Reservierungsgebühr Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Reservierungsgebühr Grundstück innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 15:40
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Reservierungsgebühr Grundstück

Hallo zusammen,

wann muss ein Verkäufer eine vorausgezahlte Reservierungsgebühr für einen Grundstückskauf zurrückzahlen? Is der bezahlte Betrag für immer weg, auch wenn es zu keinem Kauf kommt?

Gruss
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 15:56
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AW: Reservierungsgebühr Grundstück

In jedem Fall dann, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt und er dieses zu vertreten hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 19:21
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AW: Reservierungsgebühr Grundstück

Zitat:
Zitat von schielu
In jedem Fall dann, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt und er dieses zu vertreten hat.

Was meinst Du? Muss der Verkäufer damit einverstanden sein? Wenn nicht?

Gruss
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 11:47
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AW: Reservierungsgebühr Grundstück

Zitat:
Zitat von zimmer55
Was meinst Du? Muss der Verkäufer damit einverstanden sein? Wenn nicht?
Womit soll er einverstanden sein müssen?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 14:57
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AW: Reservierungsgebühr Grundstück

Werter Forumsteilnehmer,

die Reservierungsgebühr ist immer dann weg, wenn der im Reservierungsgebührenvertrag dafür vorgesehene Fall eintritt. Es kommt also darauf an, was Sie vertraglich vereinbart haben.


Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de

Eine Seite auf die ich während meiner täglichen Internetrecherchen gestoßen bin. Gut und benutzerfreundlich sortiert. Da kann man in den entsprechenden Sparten suchen und wenn es zu dem gesuchten Thema bereits etwas gibt auch fündig werden.

Mit freundlichem Gruss

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223
__________________
MFG

Markus Reinartz

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:16
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AW: Reservierungsgebühr Grundstück

Hallo Herr Reinartz,

vielen Dank für die Info. In dem Vertrag steht, dass die Reservierungsgebühr zurückgezahlt wird falls es zu keinem Hausbau kommt. Deshalb wundert mich, dass der Mensch Theater macht.
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