Dies ist eine Diskussion zu Rechtlicher Status der Immobilie? innerhalb des Forums Baurecht
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| Rechtlicher Status der Immobilie? Als der Bauer verstirbt, bemerkt Sohn B. dass die Immobilie im Schenkungsvertrag noch immer als "umgebautes Hofgebäude" angegeben ist. Fakt ist, dass nicht mehr ein einziger Stein des alten Hofes vorhanden ist. 1. Wie ist denn rechtliche Status der Immobilie zu betrachten? Handelt es sich um einen Schwarzbau? 2. Steuerlich im Schenkungsvertrag wurde der Wert der Immobile anhand der Fläche des Baulandes, auf dem die Immobilie steht sowie der Jährliche Ertrag aus der Immobilie angegeben. Das Haus selbst findet keinerlei Erwähnung im Schenkungsvertrag. Es ergibt sich ein verwunderlich kleiner Wert für die Immobilie. Kann man annehmen, dass die steuerliche Bewertung bei der Schenkung korrekt war? |
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| AW: Rechtlicher Status der Immobilie? Zitat:
Der steuerliche Wert der Immobilie im damaligen Schenkungsvertrag ergab sich aus den damals (noch) geltenden niedrigen Einheitswerten. Diese Einheitswertberechnung wurde später vom Bundesverfassungsgericht kassiert und führte zur Reform des Erbschaftssteuergesetzes. Heute müssen i.d.R. Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. Auch wenn die steuerliche Bewertung seinerzeit nicht korrekt gewesen sein sollte, wäre dies nach 25 Jahren verjährt.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Rechtlicher Status der Immobilie? Kurz Nachgefragt: Die Schenkung fand vor 3 Jahren statt. Zählt der aktuelle Verkehrswert, oder die Einheitswerte für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs? |
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| AW: Rechtlicher Status der Immobilie? Zitat:
Edit: wenn die Schenkung erst vor 3 Jahren vollzogen wurde ist mein Hinsweis auf die steuerliche Verjährung natürlich obsolet.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Rechtlicher Status der Immobilie? Hallo Klaus, herzlichen Dank für ihre Antwort. Um für mein Verständnis noch einmal nachzuhaken: Wenn die Schenkung vor drei Jahren war, um die steuerliche Bewertung außergewöhnlich niedrig ausfällt (siehe Fall: Nur der Grund wurde für die steuerl. Bewertung angegeben, das Haus wurde nicht steuerl. nicht erwähnt, aber fälschlicher Weise allgemein als "umgebautes Hofgebäude" beschreiben). 1. War die steuerliche Bewertung/Beschreibung bei der Schenkung anhand der Grundflächen korrekt? 2. Wie erfolgt die Bewertung für die Berechnung der Pflichtteils? Zählt der Verkehrswert der Immobilie? Kann B. eine gutachterliche Schätzung der Immobilie verlangen? Wenn der gutachterl. Wert erheblich von der steuerl. Einschätzung im Schenkungsvertrag abweichen sollte, mit welchen steuerlichen Konsequenzen muss gerechnet werden? |
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| AW: Rechtlicher Status der Immobilie? Zitat:
zu 2) mit allem Vorbehalt: der Wert der Schenkung am Todestag wird zur Berechnung eines Pflichtteilergänzungsanspruchs der Erbmasse hinzugezählt (ohne damit Bestandteil der Erbmasse zu werden). Bitte beachten: effektiver Wert einer Erbmasse / Schenkung und steuerlicher Wert sind zwei paar Stiefel, insbesonders bei Grundvermögen vor 2009. M.E. dürfte in die Berechnung des Pflichtteilergänzunganspruchs der Verkehrswert einfließen. Somit hat auch eine gutachterliche Wertermittlung mit dem seinerzeitigen steuerlichen Wert nichts zu tun und damit steuerlich keine Konsequenzen haben..
__________________ Gruß Klaus |
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