Dies ist eine Diskussion zu recht baugenehmigung durchzuführen innerhalb des Forums Baurecht
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| recht baugenehmigung durchzuführen angenommen jemand hat vor 25 jahren ein unausgebautes dg gekauft. der damalige verkäufer war ein makler der das ganze haus zuvor in etw aufgeteilt hatte. er hat sich von allen anderen käufern das recht im kaufvertrag einräumen lassen baugenehmigungen auf eigene kosten durchführen zu dürfen solange diese nicht das sondereigentum der anderen berühren.dies wurde was zwei eigentümer anbelangt in einer ergänzung auch in der teilungserklärung vermerkt. nun hat er dem käufer vor 25 jahren dieses recht bein kauf des dg`s übertragen. hintergrund war wohl die tatsache dass das dg damals nicht ausgebaut war sondern nur eine baugenehmigung mit plan vom architekten vorlag.er wollte sich noch das recht vorbehalten änderungen im dg durchzuführen. jetzt möchte er die zweite ebene im dg ausbauen, die in der teilungserklärung zur 1. ebene dazugehört, aber nicht als wohnraum gekennzeichnet ist.dazu bräuchte er eine baugenehmigung.diese würde er auch bekommen. meine fragen wären besteht dieses recht heute noch obwohl schon einige wohnungen neue eigentümer haben. können die anderen eigentümer ihm dieses untersagen. muß evtl. der 1000stl anteil geändert werden, da sich seine wohnfläche dann erhöhen würde Geändert von ottos (27.06.2011 um 21:41 Uhr). |
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| AW: recht baugenehmigung durchzuführen
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: recht baugenehmigung durchzuführen Selbst wenn der Beitrag umformuliert würde, gehört er nicht ins Baurecht, sondern in's Immobilienrecht!
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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