Dies ist eine Diskussion zu Rechnung um 60% erhöht gegenüber ANGEBOT innerhalb des Forums Baurecht
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| Rechnung um 60% erhöht gegenüber ANGEBOT ich möchte mal folgenden fiktiven Fall durchspielen. Wir bekommen ein Angebot für einen Garten - es steht ANGEBOT drauf , bei dem sich die Kosten auf ca. 10000 belaufen sollen. Ca. 6 Monate nachdem 98% der Arbeit erledigt wurden, kommt nun die Rechnung über ca. 16000. Die Differenz beläuft sich zum einen auf neue Posten, die eigentlich in anderen Posten im Angebot enthalten sein müßten. Unter anderem wurden aber vor allem Maschienen- und Personenkosten gegenüber dem Angebot enorm erhöht. Beläuft sich die Summe hier im Angebot noch auf ca. 1000 sind es in der Rechnung auf sage und schreibe 5000. Um wieviel darf sich denn ein Profi verschätzen? Wäre so eine Rechung rechtens? Stundenzettel wurden unter Druck unterschrieben, ohne natürlich beurteilen zu können, was wirklich gemacht wurde, da man ja meist erst abends nach Hause kommt. Wie weit darf eine Rechnung denn generell vom Angebot abweichen? Hätte der Auftragnehmer nicht die Pflicht einen darauf hinzuweisen, dass man den Rahmen weit überzieht? Vielen Dank für jede Hilfe. Gruß Andreas |
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| AW: Rechnung um 60% erhöht gegenüber ANGEBOT Hallo würde ich so nicht akzeptieren. Eine Firma sollte schon abschätzen wie lange sie für gewisse Arbeiten benötigt und eine Erhöhung der Arbeitskosten von 1000 auf 5000, also das fünffache, ist ziemlich unverschämt. Andererseits: unterschreibt man Stundenzettel, wo ja die Anzahl der Stunden benannt ist,hätte man vielleicht während der Dauer der Arbeiten, diese mal kurz addieren können und evtl. gesehen, dass mehr Stunden zusammen gekommen sind als im Angebot aufgeführt und hätte da schon mal einen Verantwortlichen ansprechen können. "Mehrstunden" lassen sich immer begründen, mit Arbeiten, mit denen man nicht gerechnet hat etc. Würde mich mal an die Handwerskammer wenden und dies der Firma auch mitteilen. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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