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Photovoltaik - Genehmigung im Außenbereich

Dies ist eine Diskussion zu Photovoltaik - Genehmigung im Außenbereich innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 04.09.2011, 11:18
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Photovoltaik - Genehmigung im Außenbereich

Hallo,

mal angenommen, auf ein altes Gewächhaus (welches seit 2008 nicht mehr für den Gartenbau genutzt wird, sondern aktuell als Lagerraum genutzt wird) im Außenbereich soll eine Photovoltaik-Anlage installiert werden (inkl. neuem Trapezblechdach). Standort NRW

1) Liegt hier eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor (ehemals Gartenbau, jetzt Lagerraum und zukünftig ggf. neues Dach mit Photovoltaik), oder ist das Vorhaben genehmigungsfrei?
2) Handelt es sich wie im §35 BauGB gefordert, um ein "zulässigerweise genutztes Gebäude" (ist ggf. schon die aktuelle Nutzung als Lagerraum unzulässig bzw. Genehmigungspflichtig?), auf dem eine Solaranlage betrieben werden darf?
3) Wird das ehemalige Gewächshaus, wenn das neue Trapezblechdach montiert ist, als Gebäude gemäß EEG-Definition anerkannt (§ 33 "Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.")?

Danke

Zetty
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baugb, eeg, genehmigung, photovoltaik, solar

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