
19.04.2011, 18:37
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jun 2006
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| Nutzungsänderung gewerbliche Zimmervermietung wann erforderlich Ich würde gern an dieser Stelle den Sachverhalt beleuchten, wenn eine Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus in Mischlage (es überwiegt die Wohnnutzung) an Monteure oder Zeitarbeiter vermietet wird, die nur eine kurze Verweildauer 1 bis 6 Monate, in der Wohnung anstreben. Könnte dies mit dem Bauamt zu Ärger führen, wenn nicht umgewandelt wird in die sogenannte "gewerbliche Zimmervermietung"? Könnte mit der Begründung eine Nutzungsänderung abgelehnt werden mit der Begründung, das die Zurverfügungstellung von Wohnraum einer dauernd wechselnden Klientel nicht die dem Wohnen typischen Charakter aufweist? Ein solches Urteil hat es bereits gegeben, weil es durch häufig wechselde Mieter in möblierten Aptm angeblich zu Unruhe in der Umgebung geführt hat. Laut Auskunft bei einem Bauamt ist es wohl möglich, in Mischlage Gewerbestätten zu genehmigen wie Restaurants oder Kneipen sowie Bistros. Und Wohnraum für Zeitmieter nicht? Wie ist dies zu sehen? Kann eine einmal genehmigte Nutzungsänderung wieder vom Bauamt zurückgezogen werden?
Danke für Gedankenaustausch
Charly |