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Nichtzahlung Schlussrechnung / Schadensersatz gegen Handwerker

Dies ist eine Diskussion zu Nichtzahlung Schlussrechnung / Schadensersatz gegen Handwerker innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 03.08.2010, 13:17
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Question Nichtzahlung Schlussrechnung / Schadensersatz gegen Handwerker

Aufgrund von Mängel wurde zwischen dem Elektriker und den Bauherr eine Teilzahlung der Schlussrechnung vereinbart. Manche Mängel wurden schnell behoben - andere lassen auf sich warten.

Elektriker schafft es nicht die Gegensprechanlage anzuschließen. Bauherr zahlt demnach den Restbetrag der offenen Schlussrechnung nicht. Höhe ca. 750 EUR - Anteil Gegensprechanlage 210 EUR.

Elektriker sendet dem Bauherr eine Mahnung inkl 5 EUR Mahngebühr über den noch offenen Schlussrechnungsbetrag und droht gerichtliche Schritte.

A) Ist die Mahnung zulässig, da Elektriker immer noch nicht alle Leistungen erbracht hat?

B) Welche Möglichkeiten hat der Bauherr?
- Darf er den offenen Betrag der Schlussrechnung als Sicherheit zurückhalten?
- Was muss der Bauherr veranlassen um einen neuen Elektriker zu beauftragen und die entstanden Kosten dem alten Elektriker in Rechnung zu stellen?
- Reicht eine Fristsetzung (2 Wochen) mit Androhung die Arbeiten von einem Drittunternehmen durchführen zu lassen und die Kosten als Schadensersatz geltend zu machen?

Der alte Elektriker bastelt schon ca. 4 bis 6 Wochen an er Gegensprechanlage ohne Erfolg.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 16:05
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AW: Nichtzahlung Schlussrechnung / Schadensersatz gegen Handwerker

Zitat:
Zitat von schollis Beitrag anzeigen

Elektriker schafft es nicht die Gegensprechanlage anzuschließen. Bauherr zahlt demnach den Restbetrag der offenen Schlussrechnung nicht. Höhe ca. 750 EUR - Anteil Gegensprechanlage 210 EUR.
Würde ich als Bauherr auch tun!

Zitat:
Elektriker sendet dem Bauherr eine Mahnung inkl 5 EUR Mahngebühr über den noch offenen Schlussrechnungsbetrag und droht gerichtliche Schritte.
Papier ist gedukdig!

Zitat:
A) Ist die Mahnung zulässig, da Elektriker immer noch nicht alle Leistungen erbracht hat?
Richtig!

Zitat:
B) Welche Möglichkeiten hat der Bauherr?
- Darf er den offenen Betrag der Schlussrechnung als Sicherheit zurückhalten?
Ja!

Zitat:
- Reicht eine Fristsetzung (2 Wochen) mit Androhung die Arbeiten von einem Drittunternehmen durchführen zu lassen und die Kosten als Schadensersatz geltend zu machen?
Ja, aber auch jede weitere Tätigkeit des Unternehmers danach ablehnen
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 05:39
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AW: Nichtzahlung Schlussrechnung / Schadensersatz gegen Handwerker

Der sog "Druckzuschlag" darf des dreifache des Rechnungsbetrages betragen. Also 3 * 210. Mit 750 wäre das leicht überschritten.

Die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sollte nachweisbar zugegangen sein. Sinnvoll ist Gerichtsvollzieher für 9,50.

pauline
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:26
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AW: Nichtzahlung Schlussrechnung / Schadensersatz gegen Handwerker

Zitat:
Zitat von paulineJ Beitrag anzeigen
Der sog "Druckzuschlag" darf des dreifache des Rechnungsbetrages betragen. Also 3 * 210. Mit 750 wäre das leicht überschritten.
Ich gehe davon aus, dass zu den 210 Euro der Arbeitslohn dazukommt. Die Summe wäre zu prüfen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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frist, mahnung, mangel, schadensersatz

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