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Nichtiger Bebauungsplan

Dies ist eine Diskussion zu Nichtiger Bebauungsplan innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 16.12.2010, 18:55
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Nichtiger Bebauungsplan

Hallo Zusammen!

Nehmen wir mal an, die Behörde A gehnemigt den Bau eines Personalhauses in einem Wohngebiet, wir sagen mal für 100 Bewohner.
Des Weiteren nehmen wir an der Bebauungsplan in diesem Fall würde für das Personalhaus noch Mischgebiet ausweißen, für den Rest des Wohngebietes gilt normales Wohngebiet.

Im gleichen Zuge des Bau des Personalhauses wurde die dazugehörige Straße im oben genannten Fall ausgebaut und der Anwohner Herr B klagt gegen die Ausbaubeiträge. Nehmen wir nun mal an, das der zuständige Richter nebenbei feststellt, dass das Personalhaus gar nicht gebaut werdern durfte, da der Bebauungsplan zu oft geändert wurde und somit nichtig war/ist.

Könnte dann Herr B dennoch gegen das Personalhaus klagen bzw. gegen den Eigentümer und z. B. den Abriss des Hauses verlangen?

Vielen Dank euch!

Geändert von Kettest (16.12.2010 um 19:28 Uhr).
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Alt 11.01.2011, 18:19
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AW: Nichtiger Bebauungsplan

Hallo!

Hat hier keiner ne Lösung für den genannten Fall? Schade, dachte so Fälle kommen öfters vor, wo Person A etwas baut und nachträglich Person B gegen vorgehen möchte.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 21:36
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AW: Nichtiger Bebauungsplan

Kommt darauf an
Also wenn dieses Haus das einzige ist was dem B-Plan widerspricht dann wäre das Vorhaben als solches materiell rechtswidrig und demnach könnte eigentlich eine Abrissverfügung ergehen.
ABER die Frage wäre zunächst wie lange das Haus da schon steht und die andere Frage wäre inwiefern hier die Verwaltung an ihre Entscheidung gebunden ist bzw. die Gemeinde.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 21:37
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AW: Nichtiger Bebauungsplan

Grundsätzlich gibt es öfter Fälle, bei denen Person A etwas baut, was Person B nicht passt und dem Amt deshalb einen Tipp gibt.
Sofern es nicht Anzeigenfrei ist oder keine Baugenehmigung hat, muss es dann auch zurückgebaut werden bzw. kann Person A eine Genehmigung erwirken.

In deinem Fall ist es allerdings sehr speziell wg des Bebauungsplans und deshalb nicht so leicht zu beantworten.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 18:32
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Thumbs up AW: Nichtiger Bebauungsplan

Vielen Dank euch zwei!

@Freaky 22: Nehmen wir mal an, das dieses Haus in 03/2009 fertig gestellt wurde und seitens einer Kreisverwaltung genehmigt wurde. Der zuständige Stadtrat nickte diese Genehmigt nur noch ab.

Wie meinst du deine letzte Aussage bezüglich "an Ihre Entscheidung gebunden ist"?

Wie ich schon erwähnte, liegt in diesem fiktiven Fall laut Aussage des Richters kein rechtlicher Bebauungsplan mehr vor, da er zu oft geändert wurde.

Danke euch
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