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Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Dies ist eine Diskussion zu Nicht eingehaltener Bebauungsplan innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 07:39
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Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Mal angenommen, ein Bauträger baute vor 15 Jahren eine Siedlung mit Einfamilienhäusern. Der Bauträger ist mittlerweile insolvent.
Nun stellt sich heraus, dass bei 2/3 der Häuser der Bebauungsplan nicht eingehalten wurde.

Welche Konsequenzen können dadurch entstehen?
Kann ein Kaufinteressent dennoch eines der Häuser, bei dem der Bebauungsplan nicht eingehalten wurde, erwerben ohne hinterher eine böse Überraschung zu erleben?
Droht in dem Falle sogar ein eventueller Abriss?

Beste Grüße und Danke für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 07:46
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AW: Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Zitat:
Zitat von Hannes30 Beitrag anzeigen
Kann ein Kaufinteressent dennoch eines der Häuser, bei dem der Bebauungsplan nicht eingehalten wurde, erwerben ohne hinterher eine böse Überraschung zu erleben?
Nein!
Zitat:
Droht in dem Falle sogar ein eventueller Abriss?
Das hängt (mal platt gesagt) damit zusammen, wieviel Bier man mit dem Stadtrat trinkt.

Man sollte - wenn man tatsächlich Interesse hat - als erstes den Bebauungsplan studieren und die Abweichungen feststellen. Und dann dafür sorgen, dass die Abweichungen nachträglich vom Stadtrat genehmigt werden. Oder in den Beschlüssen des Stadtrates suchen, ob bereits genehmigt wurde. Dann kann man kaufen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 08:26
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AW: Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Mögl. wäre sicherlich auch ne Zusicherung der Baubehörde, keine Abrissverfügung zu treffen. Die größte Sicherheit bieten jedoch die von Humungus genannten Verfahren.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 09:25
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AW: Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Danke für die Antworten.

Rechtlich kann also ein Abriss angeordnet werden.
Aber bei der Menge der betroffenen Häuser ist es doch eher unwahrscheinlich, dass eine Abrissverfügung kommt. Da liegt die Vermutung nahe, dass eher der Bebauungsplan nachträglich geändert wird.
Also sich bei der entsprechenden Behörde schlau machen ob eventuell schon etwas in der Richtung geplant ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 09:33
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AW: Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Zitat:
Zitat von Hannes30 Beitrag anzeigen
Rechtlich kann also ein Abriss angeordnet werden.
Bzw. ein Um- oder Rückbau.
Zitat:
Aber bei der Menge der betroffenen Häuser ist es doch eher unwahrscheinlich, dass eine Abrissverfügung kommt.
Ja, aber...auf so etwas würde ich mich nicht verlassen! Man sitzt auf einer Bombe, die jederzeit explodieren kann.
Zitat:
Da liegt die Vermutung nahe, dass eher der Bebauungsplan nachträglich geändert wird.
Oder dass die Baubehörde und der Stadtrat den Mantel des Schweigens darüber decken, wie ich selbst erfahren konnte.
Zitat:
Also sich bei der entsprechenden Behörde schlau machen ob eventuell schon etwas in der Richtung geplant ist.
Richtig. Und: das dauert! Wenn sich die Behörde dazu entschlossen hat, einen Zustand zu dulden, aber keine Schritte zu unternehmen, ihn nachträglich rechtmäßig zu machen, kann es sein, dass man ins Leere läuft ("...ja, da ist etwas geplant, aber man weiß noch nicht, wann").

Auf jeden Fall ist der Wert des Hauses im aktuellen Zustand erheblich gemindert.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 11:46
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AW: Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Interessant wäre vll. noch zu erfahren, inwieweit die Häuser baurechtswidrig errichtet wurden und was sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindet.
Wenn die Stadt nix macht, käme ja uU ein Antrag auf Einschreiten der Baubehörde in Betracht- nat. nur durch den Nachbarn. Nachbarschutz im Baurecht in Bezug auf Bauplanung hat aber (nach meiner rudimentären Erinnerung) nur die Art der baulichen Nutzung beim 34 BauGB- sonst ist da mit Drittschutz nicht viel mehr. Wenn die Häuser aber alle gleich sind, wird der unmittelbare Nachbar, der auch in einem baurechtswidrig errichteten Haus wohnt sicherlich nicht soetwas beantragen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 10:24
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AW: Nicht eingehaltener Bebauungsplan

Es kommt auch darauf an in welchem Bundesland dies sein soll. Rheinland Pfalz z.B. ist da wohl sehr regiede denn die lassen ja auch fertiggestellte AKW´s wieder abreissen.

Zudem gilt auch bei einer Abrissverfügung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so dass ein Abriss nur ultima ratio sei kann.
Aber wenn die Häuser schon 15 Jahre lang stehen kann man sich auch auf Vertraurensschutz berufen denn die Verwaltung müsste dann schon sehr gut begründen, warum sie erst nach 15 Jahren die Häuser abreissen will.
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