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Neue Positionen in Einheitspreisvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Neue Positionen in Einheitspreisvertrag? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 09:09
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Neue Positionen in Einheitspreisvertrag?

Guten Morgen in die Gruppe,

angenommen, ein Hauseigentümer H beauftragt einen Fliesenlegermeister F mit der Erneuerung seiner Fliesen in der Küche.

Am Ende der Arbeiten präsentiert F dem H die Rechnung. Dort findet sich eine Position, die im Angebot nicht vorhanden war: Entsorgung des Bauschutz. Angenommen der F sagt nun, dass er diesen Posten bei der Angebotserstellung vergessen hat. Er hätte aber auf Basis eines sog. Einheitspreisvertrags gearbeitet und bei diesem dürfe man Positionen im Nachgang dazunehmen.

Stimmt dieses oder geht dieses nur bei Mengenänderungen?

Viele Grüße und Danke

Geändert von Ricardo.I (09.03.2011 um 11:31 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 11:25
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AW: Neue Positionen in Einheitspreisvertrag?

Zitat:
Zitat von Ricardo.I Beitrag anzeigen
Stimmt dieses oder geht dieses nur bei Mengenänderungen?
Das geht. Die Arbeiten wurden ja auch gemacht!
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 11:31
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AW: Neue Positionen in Einheitspreisvertrag?

Danke! Dann kann dem H aber alles mögliche im Nachgang "untergejubelt" werden. So nach dem Motto. "Fliesen verlegen war im Angebot dabei. Aber ich (der F) brauchte ja auch noch Fliesenkleber. Den habe ich im Angebot versehentlich (oder absichtlich um günstig zu sein) vergessen und nun mußt Du, H, diesen zusätzlich bezahlen." Ist denn da kein Schutz möglich?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 15:37
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AW: Neue Positionen in Einheitspreisvertrag?

Doch, über Pauschalvertrag!
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einheitspreisvertrag, vob

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