Dies ist eine Diskussion zu Neubau Wohnhaus im Aussenbereich - Privilegierung usw innerhalb des Forums Baurecht
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| Neubau Wohnhaus im Aussenbereich - Privilegierung usw angenommen ein unverheiratetes Päarchen wolle ein Wohnhaus neu bauen. Die Eltern von ihr würden eine Landwirtschaft und eine landwirtschaftlich genutzte Fläche direkt am Ortsrand entlang einer Hauptstrasse besitzen. Dort würde er ihnen eine Fläche zur Verfügung stellen. Lage: - Aussenbereich, entlang einer Hauptstrasse - angedachter Bauplatz direkt nach dem letzten Wohnhaus auf der gleichen Strassenseite - auf der gegenüberliegenden Strassenseite auch Wohnhäuser, die noch weiter aus dem Ort gebaut wurden. - angedachter Bauplätz würde sogar noch innerhalb des Ortsschildes liegen. - Bauplatz liegt 200m vom Hof der Eltern entfernt 1. Ansatz: Privilegierung: Seine Tochter würde den Hof später eventuell weiterführen, falls keine Ihrer Geschwister dazu bereit wäre. Reicht dies für eine Privilegierung aus oder eher nicht? 2. Ansatz: Im Baugesetztbuch steht unter §35 (2): "Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist." Könnte die Gemeinde trotzdem - ohne Privilegierung - für einen Bau eines Wohnhauses zustimmen? Oder was bedeutet "Sonstige Vorhaben"? Der Bauplatz würde gut ins Ortsbild passen, da auf der gegenüberliegenden Strassenseite die Häuser weiter aus dem Ort reichen als der angedachte Bauplatz... Hat jemanden Tipps oder einen Hinweis, was positiv für dieses Vorhaben wäre oder welche Möglichkeiten das Päarchen noch hätte??? Danke im Voraus. Gruss CQP Geändert von cqp (20.01.2011 um 16:07 Uhr). |
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| AW: Neubau Wohnhaus im Aussenbereich - Privilegierung usw Gemäß Forenregeln dürfen persönliche (Ich/Wir-) Fragen leider nicht beantwortet werden! |
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| AW: Neubau Wohnhaus im Aussenbereich - Privilegierung usw Hallo Schieleu, Danke für den Hinweis. Hoffe,dass es so korrekt ist..?!? Gruss |
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