Dies ist eine Diskussion zu Neubau eines Ersatzwohnhauses im Außenbereich innerhalb des Forums Baurecht
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| AW: Neubau eines Ersatzwohnhauses im Außenbereich Ein mir bekanntes Landratsamt würde das nie machen. Ähnliche Anliegen hat es hier gegeben. --- Das Landratsamt hat m.E. zwar die Möglichkeit der Ersatzvornahme, doch wird sich die Behörde moralisch schwertun ein älteres Ehepaar gegen deren Willen aus dem Objekt zu räumen, um den Abriß vornehmen zu lassen. Das macht sich überhaupt nicht gut in der Presse und kommt sicher auch beim Landrat und den Kreisräten nicht gut an - Vereinbarungen hin oder her. Letztlich bin ich mir immer noch nicht schlüssig, ob die Genehmigung für das zweite Haus rechtlich mit einer Bedingung (hier: Abbruch anderes Haus) verknüpft werden kann. |
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