Dies ist eine Diskussion zu Nachträglicher Bauantrag ??? innerhalb des Forums Baurecht
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| Nachträglicher Bauantrag ??? 4 Wochen später erhält HB Post vom Bauamt (BA), mit der Aufforderung, einer Messung des Gebäudebestandes zuzustimmen. Verdutzt, warum ein solches Vorgehen nun sein müsse, erfährt HB vom BA, dass Teile der Gebäude nicht beim Bauamt eingetragen, damit nicht genehmigt sind. Das Messen kostet noch eine 3-stellige Summe, aber die zu erwartende Strafe soll bei mehreren tausend Euro liegen. Fragen: 1. a. Was kann HB nun machen, damit es nicht zu einer "teuren" Strafanzeige kommt? b. Hilft da evtl. ein kurzfristig angesetztes Gespräch mit dem BA, so dass HB noch von selbst einen Bauantrag nachholt? 2. Was kann mit den Gebäuden passieren, die laut BA nicht eingetragen sind, zu denen aber keine anderweitigen Infos vorliegen, ausser einem Luftbild (ca. 30 Jahre alt)? Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
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| AW: Nachträglicher Bauantrag ??? In welchem Bundesland steht das Haus? Welche Grundfläche hat es und wie hoch ist es? Bzw. kannst du den umbauten Raum von dem Schuppen benennen? |
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| AW: Nachträglicher Bauantrag ??? Hallo, weihnachtsurlaub um, daher jetzt endlich mehr input für Euch. Der Schuppen steht in NRW, hat folgende Maße: ca. 13 x 2,8 x 2,6 m (l/b/h). Untergebracht ist von anfang an 1x KFZ, 1x Anhänger und div. Gartenutensilien. |
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| AW: Nachträglicher Bauantrag ??? Gemäß der Landesbauordnung NRW ist der Schuppen bzw. die Garage tatsächlich zu groß um als genehmigungsfrei durchzugehen. Genehmigungsfrei sind Gebäude bis 30m³ umbauten Raum. Wenn ich das richtig sehe ist dein Geäude bei knapp 95m³. Ich würde auf jeden Fall mit dem Bauamt sprechen und die Bilder mitnehmen, da man so die Situation nur schwer einschätzen kann. Ort des Schuppens, Ausrichtung der Wände, Abstand zu Nachbarn etc. müssen berücksichtigt werden. Es könnte nur schwierig werden, wenn der Schuppen aus irgendwelchen Gründen nicht genehmigungsfähig ist, ansonsten müsste eigentlich jeder Beamte hier entgegenkommend sein. |
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| AW: Nachträglicher Bauantrag ??? Für was soll die "Strafanzeige" denn überhaupt fällig sein? Dafür, dass der Gebäudebestand nicht in das Kataster eingemessen worden ist, oder wegen der fehlenden Baugenehmigung? In beiden Fällen wäre die von der BA angekündigte Strafe von mehreren tausend Euro nach meinem Rechtsverständnis absolut nicht von dieser Welt, da es hier lediglich um einen Holzschuppen bzw. eine Garage geht. Kann es sein, dass hiermit nur ein Zwangsgeld gemeint ist, was angedroht wird, für den Fall, dass der HB die Sachen, die von ihm verlangt werden, nicht erledigt? Dieses Zwangsgeld wäre aber nur zu zahlen, wenn der HB den Weisungen der BA nicht nachkommt. Also halb so wild. |
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| AW: Nachträglicher Bauantrag ??? Hallo, vielen Dank für Ihre Antworten. Dann wird das nach den Ferien mal angegangen ![]() Noch ist nichts vom BA gekommen. Eine Bekannte sagte, dass es evtl. so teuer werden könne. Unter welchen Voraussetzungen allerdings, ist mir nicht bekannt. |
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