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Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Dies ist eine Diskussion zu Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 02.02.2010, 16:53
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Angry Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Angenommen, Familie A kauft altes, aber renoviertes Reiheneckhaus von B. Das Haus besitzt einen Anbau mit Fenster. Bei der Besichtigung fällt A Wasserschäden am Fenster des Anbaus auf, aber B sagt, Schaden ist behoben worden. Kurze Zeit später tropft es zum Fenster rein. A holt Zimmermann, der sagt, dass das Dach von Anbau nur eine Schräge von 10° besitzt, falsche Dachplatten auf dem Dach sind und man das Dach so nicht trocken bekommt. Anbau wurde von B selbst gebaut. Laut Unterlagen der Architektin sollte der Anbau eine Schräge von 15 ° haben. A geht zum Anwalt ( Anwalt kennt B). Es wird Pauschalhonorar ausgemacht. Anwalt empfiehlt einen Gutachter. Gutachter bestätigt die falsche Dachschräge, findet noch einen feuchten Keller und andere Mängel. Anwalt von A schickt außergerichtliches Schreiben an B. Da keine Ansprüche laut Vertrag vorhanden sind, versucht es A mit arglistiger Täuschung. Der Nachbar von A ist Architekt und hat B während der Bauphase auf die falsche Schräge aufmerksam gemacht. B antwortet mit einem anwaltlichen Schreiben, in dem nichts Konkretes steht, außer dass der Fall für ihn erledigt sei. Anwalt von A erwähnt, Anwalt von B zu kennen. Plötzlich flattert Rechnung vom Anwalt A ins Haus und er schreibt, Klage keine Aussicht auf Erfolg. A geht zum Anwalt, wird rausgeworfen. Was ist hier passiert? Was sollte A jetzt unternehmen? A haut keine Rechtschutzversicherung.
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Alt 03.02.2010, 13:08
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Er sollte sich einen anderen Anwalt holen!
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Alt 03.02.2010, 14:58
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

A war bei anderem Anwalt. Aber anderer Anwalt will erst Geld sehen, bevor er eine Meinung dazu abgibt. A hat leider kein Geld mehr.
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Alt 04.02.2010, 11:07
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Zitat:
Zitat von Peter Petrelli
A war bei anderem Anwalt. Aber anderer Anwalt will erst Geld sehen, bevor er eine Meinung dazu abgibt. A hat leider kein Geld mehr.
Dann hat er wohl Pech! Im übrigen schein der Zug sowieso abgefahren da die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Wann war denn der Kauf?
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Alt 04.02.2010, 14:28
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Der Kauf war Anfang September 2008. Am 23 Sept. 08 wurden erstmalig die Schäden bei B reklamiert. Das außergerichtliche Schreiben an B sollte A laut Anwalt noch vor dem 23 Sept. 09 verschicken, was auch passiert ist. Frist abgelaufen?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 17:01
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Ok, ich dachte, der Kauf wäre schon länger her. Wenn der Schaden (wie offensichtlich) dem Verkäufer bekannt war, hätte er ihn sagen müssen. (Muss aber bewiesen werden) Hier steht der Schadensersatzanspruch m.E. auf guten Füssen.
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Alt 08.02.2010, 14:30
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Vielen Dank für die freundliche Info!
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Alt 08.02.2010, 20:00
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Wieso tropft es bei undichtem Dach zum Fenster herein?
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Alt 09.02.2010, 10:35
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Das Anbaudach hat in der Mitte ein Fenster. Bei der Besichtigung waren innen deutliche Wasserspuren erkennbar. Der Verkäufer sagte daraufhin, das wäre gemacht worden. Eine Woche später tropfte es rein. Wir versuchten mit einem neuen Rahmen das Fenster dicht zu kriegen. Daraufhin tropfte es in der Toilette, die sich auch im Anbau befindet, stark rein. Wir erkannten (wie auch der Gutachter) das nicht das Fenster das Problem war, sondern das Dach! Wir haben das Dach mit Folie abgedeckt und müssen einen Dachaufbau machen. Auf dem Dach befinden sich außerdem noch die falschen Ziegel, das Wasser läuft nicht runter.
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Alt 12.02.2010, 13:17
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AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft

Vorab - ich bin kein Anwalt, aber hatte ähnliches schon 2x.
Ich kaufe ein Haus, Wand im Keller ist stark feucht. Ich spreche bei der Besichtigung den die Veräufer an, der mir sagt - kein Problem, das ist erledigt, das ist alt und nur noch nicht gestrichen. Eine andere Wand ist offensichtlich frisch gestrichen, was ich auch anmerke, allerdings von den Verkäufern verneint wird. Klarer Fall von arglistiger Täuschung sollte man meinen:
Unterm Strich: Anwaltskosten von knappen EUR 3.000.-, Gutachterkosten von EUR 400.- ein Schaden von knappen 10.000.-, ein Vergleich nach 7 Monaten von 4000.- Verkäufer, 6.000.- meine Wenigkeit. Ziehe ich die RA Kosten und Gutachter kosten ab, habe ich noch satte 600.- über. Bei einem Schaden von EUR 10.000.- immerhin knappe 6% - toll.
Zum Glück bin ich rechtschutzversichert, so dass ich die RA Kosten nicht auf der Uhr hatte. Sollte ich das nicht sein, würde ich es mir 3x überlegen, weiter zu klagen. Das hört sich nach einem Schaden von EUR 5-7k an - spare lieber Geld und lass es einfach machen und ärgere Dich nicht.
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