Dies ist eine Diskussion zu Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft innerhalb des Forums Baurecht
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Er sollte sich einen anderen Anwalt holen! |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft A war bei anderem Anwalt. Aber anderer Anwalt will erst Geld sehen, bevor er eine Meinung dazu abgibt. A hat leider kein Geld mehr. |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Zitat:
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Der Kauf war Anfang September 2008. Am 23 Sept. 08 wurden erstmalig die Schäden bei B reklamiert. Das außergerichtliche Schreiben an B sollte A laut Anwalt noch vor dem 23 Sept. 09 verschicken, was auch passiert ist. Frist abgelaufen? |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Ok, ich dachte, der Kauf wäre schon länger her. Wenn der Schaden (wie offensichtlich) dem Verkäufer bekannt war, hätte er ihn sagen müssen. (Muss aber bewiesen werden) Hier steht der Schadensersatzanspruch m.E. auf guten Füssen. |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Vielen Dank für die freundliche Info! |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Wieso tropft es bei undichtem Dach zum Fenster herein? |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Das Anbaudach hat in der Mitte ein Fenster. Bei der Besichtigung waren innen deutliche Wasserspuren erkennbar. Der Verkäufer sagte daraufhin, das wäre gemacht worden. Eine Woche später tropfte es rein. Wir versuchten mit einem neuen Rahmen das Fenster dicht zu kriegen. Daraufhin tropfte es in der Toilette, die sich auch im Anbau befindet, stark rein. Wir erkannten (wie auch der Gutachter) das nicht das Fenster das Problem war, sondern das Dach! Wir haben das Dach mit Folie abgedeckt und müssen einen Dachaufbau machen. Auf dem Dach befinden sich außerdem noch die falschen Ziegel, das Wasser läuft nicht runter. |
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| AW: Nach Hauskauf Anbau fehlerhaft Vorab - ich bin kein Anwalt, aber hatte ähnliches schon 2x. Ich kaufe ein Haus, Wand im Keller ist stark feucht. Ich spreche bei der Besichtigung den die Veräufer an, der mir sagt - kein Problem, das ist erledigt, das ist alt und nur noch nicht gestrichen. Eine andere Wand ist offensichtlich frisch gestrichen, was ich auch anmerke, allerdings von den Verkäufern verneint wird. Klarer Fall von arglistiger Täuschung sollte man meinen: Unterm Strich: Anwaltskosten von knappen EUR 3.000.-, Gutachterkosten von EUR 400.- ein Schaden von knappen 10.000.-, ein Vergleich nach 7 Monaten von 4000.- Verkäufer, 6.000.- meine Wenigkeit. Ziehe ich die RA Kosten und Gutachter kosten ab, habe ich noch satte 600.- über. Bei einem Schaden von EUR 10.000.- immerhin knappe 6% - toll. Zum Glück bin ich rechtschutzversichert, so dass ich die RA Kosten nicht auf der Uhr hatte. Sollte ich das nicht sein, würde ich es mir 3x überlegen, weiter zu klagen. Das hört sich nach einem Schaden von EUR 5-7k an - spare lieber Geld und lass es einfach machen und ärgere Dich nicht. |
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