Dies ist eine Diskussion zu Mehrkosten für Bodenaufbereitungsmaßnahmen innerhalb des Forums Baurecht
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| Mehrkosten für Bodenaufbereitungsmaßnahmen --------------------------------------------------------------- Stadt B verkauft das entsprechende Grundstück für das Haus. Im Grundstückskaufvertrag steht: 1) Verkäufer verpflichtet sich, den verkauften Grundbesitz schulden- und lastenfrei zu übertragen und etwaige im Grundbuch Belastungen auf eigene Kosten löschen zu lassen. 2) Käufer hat den Grundbesitz besichtigt und erwirbt ihn in gegenwärtigem Zustand. Besondere Beschaffenheitsvereinbarungen werden mit diesem Vertrag nicht geschlossen. Für die Richtigkeit der im Grundbuch eingetragenen Grundstückgröße übernimmt Verkäufer ebenso keine Haftung wie für unsichtbare und sichtbare Sachmängel. Verkäufer versichert, dass ihm unsichtbare Mängel nicht bekannt sind. ---------------------------------------------------------------- Beim Bodenaushub wird festgestellt, dass die Erde auch Bodenschutt (Ziegeln) enthält. Dadurch wird ersichtlich, dass sich mal ein Haus mit Keller auf dem Grundstück befunden hat. Für Baufirma A entstünden höhere Kosten für die Entsorgung des Bodenaushubs mit Bauschutt. Stadt B möchte auch nicht die Mehrkosten übernehmen und schreibt an Baufirma A: "aufgrund der gegenwärtigen Haushaltsrahmenbedingungen kann die Stadt B leider keine kulanzweisen Regelungen zur Übernahme von Mehrkosten wegen des Auffindens von Mauerwerksresten ect. treffen. Bei den vorgefundenen Materialien handelt es sich im Sinne der städtischen Grundsatzbeschlüsse auch nicht um Altlasten, so dass die analoge Anwendung dieser Regelung ebenfalls entfällt. Wir bedauern es sehr, Ihnen keine Kostenbeteiligung anbieten zu können." --------------------------------------------------------------- Wie sieht die Rechtslage aus? Baufirma A ist raus aus der Nummer. Stadt B ebenfalls, es sei denn die Stadt hätte von den "Altlasten" gewusst!? |
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| AW: Mehrkosten für Bodenaufbereitungsmaßnahmen Zitat:
Ein Haus kann im normalen Behördenalltag nach 1950 nicht einfach entstehen oder abgerissen werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung. Ist da aber ein ungenehmigter Bau zusammengefallen und begrünt worden, könnte es sein, dass die Stadt nichts wusste. Ebenso der Eigentümer. Wenn er das vorherige Haus nie gesehen hat... Hier vor Ort verkaufte in den letzten Jahren die Stadt Baugrundstücke, unter denen die Grundmauern eines alten Klärwerkes liegen. Das Ganze wurde nicht voll ausgegraben, sondern nur bedingt und befestigt. Die Käufer wissen davon vertraglich, wenn eines Tages - was auch immer. Es wäre zu prüfen, wer in den letzten 60 Jahren was wusste bzw. dies auch vertraglich regelte. Wer bauen will, ist mit einem Bodengutachten oft gut bedient. Es gibt Schlimmeres als Hausreste, was dann auch Altlast zu nennen wäre.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Mehrkosten für Bodenaufbereitungsmaßnahmen Zitat:
Es gibt in der Tat Schlimmeres. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 3.500 €. Baufirma A rechnet mit normalen Bodenverhältnissen und kalkuliert mit 14€/m³ Bodenaushub. Nun liegt ein Angebot vor für 26€/m³. Bei 250m³ kommt man auf die entsprechende Kostendifferenz. |
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| AW: Mehrkosten für Bodenaufbereitungsmaßnahmen Zitat:
Der Verkäufer wird es vermutlich nicht gewusst haben. Das wäre schon sehr abgebrüht, Probebohrungen einfach abzuwarten. Man weiß aber nie... Die Stadt spart ihr Geld für Chemieabfälle und Ähnliches - die Gefahr besteht, dass sowas sonst auch wieder untergebuddelt wird. Das ist etwas teurer dann. Vorbesitzer vom Verkäufer vielleicht auch schon unter dem Rasen. Von daher kann man versuchen, die Historie aufzuklären. Aber ob man davon etwas hat? Vermutlich nicht. Ältere Nachbarn wissen es vielleicht noch, was da mal war und von den Umständen. Aber wenn es noch vom Krieg ist, was denkbar ist, ist das bald 70 Jahre her. Das ist an sich erfreulich und manches kann man dann auch vergessen, das kann man nicht mehr klären. Das ist womöglich auch das juristische Schlusswort in der Sache. Sonst müsste man die Hinergründe aufklären. OT: Schlimmer wären Industrieabfälle, Munition oder eine römische Villa. Letzteres für die Allgemeinheit eine Bereicherung, für den Besitzer aber erst mal ein Hindernis. Sollte der Neubau nun ohne Pannen voranschreiten - kann man nur auf Holz klopfen! Viel Glück.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Mehrkosten für Bodenaufbereitungsmaßnahmen Zitat:
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