Dies ist eine Diskussion zu Materialfehler innerhalb des Forums Baurecht
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| Materialfehler Mir liegt jetzt auch mal etwas auf dem Herzen wo ich mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen würde. Nehmen wir folgenden Fall an: Wohnungsbesitzer (W) lässt vom Landschaftsbauer (L) seine Terrasse (T) neu machen. Im wesentlichen bestehen die Arbeiten aus dem Setzen neuer Bodenplatten (P) und dem Errichten einer Sitz- und Stützmauer (M). Für die Beschaffung von P und den Steinen (S) für M gibt W den Baustoffhändler B vor. M wird im Spätsommer gesetzt, W ist glücklich und zufrieden und L erhält seinen zugesagten Lohn. Im Winter kommt dann Väterchen Frost (VF) und macht sich an M zu schaffen, woraufhin diese Frostrisse (F) bekommt. W informiert L, dieser begutachtet zusammen mit B die F in M und es besteht Einigkeit darüber dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, weil die verwendeten Stein untypischerweise nicht frostfest waren. W fragt regelmäßig bei L nach dem Stand der Dinge und wird immer wieder vertröstet, weil B sich etwas querstellt. Nunmehr wendet sich W direkt an B um zu verstehen wo das Problem liegt. Daraufhin wird B wieder aktiv und wendet sich an seinen Steinlieferanten (SL). Dieser erklärt schließlich seine Bereitschaft für den Schaden einzustehen, möchte die Reaparatur aber durch seine eigenen Leute durchführen lassen und nicht durch den ursprünglich beauftragten L. Fragen: 1) Muss W sich darauf einlassen, dass statt durch L die Arbeiten durch SL durchgeführt werden? Immerhin war einer der ausschlaggebenden Gründe für die Wahl von L, dass dieser seinen Wohn- und Geschäftssitz am Ort des W hat und damit im Problemfalle tatsächlich "greifbar" ist. 2) Wer hat die Gewährleistung für die dann neu errichtete M zu übernehmen? L, weil dieser Vertragspartner von W ist (aber die Mauer gar nicht errichtet hat)? B weil dieser dem W das Angebot über die Durchführung der Gewährleistung gemacht hat? SL weil dieser die Arbeiten ausführt? 3)Darf der W überhaupt Absprachen mit B treffen oder sind alle Absprachen über den L zu treffen?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Materialfehler Das ist ein Frage zum Gewährleistungsrecht, nicht zum Baurecht! Ich kann aber das Problem nicht erkennen. Warum soll SL die Arbeiten nicht durchführen?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Materialfehler Wunderbar! Allerdings gibt es dafür kein Unterforum! Zitat:
Ich denke die Fragen sind kristallklar formuliert! Ist das für die Beantwortung der Fragen von Belang? Für hilfreiche Beiträge bin ich weiterhin dankbar!
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| AW: Materialfehler Irgendwie verstehe ich nicht, wer denn letztendlich die M gesetzt hat, wenn nicht L. Hier liegt ein Werkvertrag vor, und Ansprechpartner ist der Unternehmer (=Werkersteller). Wenn L dazu einen Subunternehmer beauftragt hat, ist das sein Bier bzw. sein Innenverhältnis, bei dem er sich schadlos halten kann! Ansonsten siehe §§631 ff. BGB. Dass der Mauerbauer einen anderen beauftragt, kann dem W wurscht sein (siehe auch §635 BGB). Auch in Zukunft haftet ihm der Vertragspartner.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Materialfehler Kaufrecht / Leasingrecht (57 Betrachter) Kauf- und Leasingrecht: Mängelgewährleistung, Rücktritt, Minderung und Haftung etc.
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| AW: Materialfehler dann mal mein senf (MS) dazu: nur L haftet gegenüber W für M. verhandlungspartner für W ist also (eignetlich ausschließlich) L. wenn W jetzt mit B oder SL eine lösung bespricht, kriegt er die neue mauer (NM) zwar, dann ist allerdings L aus der haftung raus. SL wird sich für mängel an der NM sicher auch nix annehmen, der sagt dann was von "kulanzleistung". mit anderen worten, W steht doof da, wenn was schief geht. um das zu umgehen, könnte W mit SL einen schriftlichen garantievertrag machen, wo klar drin steht, dass SL für die ganze NM haftet. das hielte ich für das einfachste und schnellste. mit kleinem wehrmutstropfen, dass ansprechpartner dann halt nicht mehr vor ort "greifbar". eine reklamation an L wird sich nämlich sicher ewig hinziehen, weil sich L und SL nicht einigen werden können. das muss eigentlich nicht problem des W sein. blos möchte der ja in absehbarer zeit mal seine mauer fertig haben. L kann in keinem fall dran interessiert sein kann, dass SL die NM baut, jedenfalls nicht von ihm initiiert. denn dann würde L (dem W gegenüber) für den eventuellen pfusch von SL haften, was er ganz sicher nicht will. rechtlich gesehen, kann sich SL aber auf den standpunkt stellen: aufgrund der schadenminderungspflicht muss L akzeptieren, dass SL die NM baut. SL wird sich auf den standpunkt stellen, dass er die NM baut und dafür seinen lohn aus schadenersatz von SL haben wollen. SL wird aber nicht zahlen dafür. L weiß das ganz genau, will aber natürlcih nicht auf seinem arbeitslohn sitzen bleiben und auch nicht für SLs eventuellen pfusch herhalten. |
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| AW: Materialfehler Zitat:
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| AW: Materialfehler Genau. W verlangt vom L, den Mangel zu beseitigen, und zwar flott. Wie er das macht ist wurscht. Zitat:
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| AW: Materialfehler Danke! Stelle fest dass meine grundsätzlichen Bedenken hier geteilt werden.
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