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manipulation zwischen klage und Gutachtertermin!

Dies ist eine Diskussion zu manipulation zwischen klage und Gutachtertermin! innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 13:02
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Question manipulation zwischen klage und Gutachtertermin!

Unternehmer a führt bauarbeiten für Kunde b aus.
einen tag vor ausführung entzieht der Kunde den Auftrag nachdem zweimal die Mängelbeseitigung verweigert wurde und klagt auf schadensersatz.
Auf dem letzten arbeitstag sind Unternehmer a einige mängel aufgefallen,die aber hätten an einem halben tag beseitigt werden können.
z.b. ein paar mörteleckfugen gebrochen
Die zeit zwischen der Klage und einer Ortsbesichtigung des gutachters beträgt ca halbes Jahr.
Im ortstermin fällt dem Unternehmer a auf das Kunde B selbständig weitere beschädigungen(wesentlich mehr)ausgeführt hat mit möglichem ziel eine hohe schadensersatzforderung geltend machen zu können.

Darf der Kunde in der zwischenzeit bis zum Gutachtertermin irgendwas an der Baustelle anfassen?
Welche rechte hätte unternehmer a, wenn manipulation nachgewiesen werden könnte z.b durch zeugen die am letzten arbeitstag auf baustelle waren?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 20:59
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AW: manipulation zwischen klage und Gutachtertermin!

Geht es hier um Weißbinderarbeiten ?
Eigentlich müsste man recht gut zwischen nachträglicher Manipulation und tatsächliche Mängel
unterscheiden können.
Wenn also eine mechanische Beschädigung an einer Ecke vorliegt, so müsste eben das sofort
bemängelt werden, da dieser Schaden sonst ebensogut auch von anderen Handwerkern,
oder sogar von den Bauherren / Besitzern verursacht worden sein könnte.
Der Unternehmer sollte bei beendigung vom Auftrag mit einem Arbeiter die ausgeführten Arbeiten
noch einmal durchgehen und evtl. mögliche Mängel aufnotieren.
Der Arbeiter kann dann evtl. die sachgemäße Ausführung der Arbeiten bezeugen.

Der Kunde muss die Mängelbeseitigung ermöglichen.
Macht der Auftragnehmer das nicht, so kann er die Mängel von einem anderen Handwerker beseitigen
lassen und die Kosten vom ersten Unternehmer einklagen.

Oft ist es so, dass erst einmal gar nichts bezahlt wird und Mängel nur als Grund vorgeschoben werden.
Vor Gericht wird der Sachverhalt in solchen Fällen eigentlich recht gut deutlich.
Die Kosten durch Anwälte, Gerichte, Gutachten und natürlich die Verzugszinsen lassen den ursprünglichen
Betrag, um den es geht, in die Höhe schnellen.
Da derartige Auftraggeber sich meist so verhalten, weil sie wenig Geld haben, kann es unter Umständen
passieren, dass der Handwerker auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Unter Umständen gibt es die Möglichkeit, die vorraussichtliche Kosten "vor" der Gerichtsentscheidung pfänden zu lassen. Das Geld wird dann bei Gericht hinterlegt. Aber das ist eine spezielle Sache, die unbedingt mit einem Fachanwalt vor Ort geklärt werden muss. Empfiehlt sich außerdem nicht, wenn die Vorwürfe stimmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 21:42
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AW: manipulation zwischen klage und Gutachtertermin!

Vielen dank...

Wegen Pfändung stellt sich die frage wenn der Kunde rechtschutzversichert ist.
Ist es dann trotzdem zu pfänden vor einer gerichtsentscheidung?


Wenn die nachträgliche Manipulation durch fotos und zeugen nachgewiesen werden kann, liegt dann eine straftat vor?

Angenommen an einer paar meter hohen ecke sind z.b. 3-4 eckfugen gebrochen.Beim Gutachtertermin wurde das 10 fache an der selben ecke festgestellt.

Es werden mörtelproben genommen (steinhart3:1)

Muss ein Gutachter wissen das Mörtel nicht freiwillig aus der wand fällt...???
(Beeinflussung is ja verboten)

Ist die Mängelverfolgung überhaupt relewandt wenn gleich 2 mal die Mängelbeseitigung verwehrt wurde und dies auch nachweisbar ist?

Vielen Dank für jegliche hilfe!
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