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Maklerprovision fällig troz fehler im Expose?

Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision fällig troz fehler im Expose? innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 17.04.2009, 11:45
Boardneuling
 
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Maklerprovision fällig troz fehler im Expose?

Hallo,

ein Haus wurde ende 2007 gekauft im Expose stand Elektroanlage neu nun durch ein Blick vom Fachmann wurde gesagt die Leitungen sind total veraltet.
Ist es noch möglich die provision rückwirkend zurück zu verlangen da es sich um ein groben Fehler und falsche Angaben handelt??
Ich habe gehört das bei Fehlern im Angebot keine Provision fällig ist da der Makler nur die Tatsachen die richtig sind aufführen darf aber nicht irgendwas was nicht wahr ist.
Also ich meine er darf nur was rein schreiben was er weiß aber nicht was er vermutet.

Ist jetzt eine Rückforderung noch möglich da der Kauf 2007 im August war?
Zählt hier nicht auch die Verjährungsregelung von 3 Jahren??

Danke für eure Anworten
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 14:44
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AW: Maklerprovision fällig troz fehler im Expose?

Es ist anzunehmen, dass der Makler nur das weiter gegeben hat, was ihm der Verkäufer gesagt hat. (Eine entsprechende Klausel in den G-Bedingungen des Maklers ist normalerweise vorhanden). Für Aussagen, die der Makler wider besseres Wissen gemacht hat, muss er nicht haften. Da dürfte mit Rückforderung nichts mehr drinne sein!
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 13:38
V.I.P.
 
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AW: Maklerprovision fällig troz fehler im Expose?

Und die Gerichte stellen an die Arglist vom Verkäufer hohe Anforderungen. Üble eigene Erfahrung! Gruss Mac
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