Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision auch bei nicht nachweisbarer Verbindung?? innerhalb des Forums Baurecht
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| Maklerprovision auch bei nicht nachweisbarer Verbindung?? Mich interessiert folgendes: Kunde K informiert sich bei der Immobilienfirma I über den Kauf eines Baugrundstücks, entscheidet sich letztendlich aber gegen den Kauf. Später sieht Kunde K eine Grundstück, das er gerne privat vom Anbieter A kaufen möchte. Zufälligerweise hat Anbieter A einen mündlichen Vertrag mit der Immobilienfirma I, die aber mit Kunde K nie über dieses Grundstück gesprochen hat. Muss an die Immobilienfirma Provision gezahlt werden? Und wenn ja, zahlt die Kunde K oder Anbieter A? Hoffe das war jetzt verständlich... =) Vielen Dank für Eure Hilfe! LG Ullili |
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| AW: Maklerprovision auch bei nicht nachweisbarer Verbindung?? |
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