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Mängelrüge

Dies ist eine Diskussion zu Mängelrüge innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 21.07.2006, 17:24
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Mängelrüge

Ein Freund hat sich ein Balkondach aus Holz mit Plexiglas-Platten vom Fachmann anbieten und aufbauen lassen, mit Abschlußblech. Fachmann hat Siliikonfuge angebracht. Beim ersten Regen, ist das Wasser zwischen der Hauswandkante und dem Abschlußblech durchgeflossen.
Er hat den Fachmann angerufen und fehler mitgeteilt. Er kam vorbei und meinte: Blech und Holz kann man fast nicht abdichten, die einzige Möglichkeit wäre, einen Schlitz in die Hauswand zu machen und einen Flaschner ein Blech anbringen zu lassen. Das würde jetzt aber zusätzlich kosten.
Jetzt meine Frage: Wenn ein Dach vom Fachmann gekauft und aufgestellt wird, dann muss das Dach doch auch dicht sein, und zwar überall. Stimmt das?
Nachdem das Dach auch angefragt wurde und dann auch ein Angebot gekommen ist, muss das doch alles drin sein. Stimmt das?
Soll er jetzt eine Mängelrüge machen, und wenn ja mit welcher Zeitdauer?
Was für rechtliche Möglichkeiten hat er jetzt gegen den Fachmann?
Die Rechnung ist noch nicht gezahlt.
Vielen Dank
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Alt 03.08.2006, 19:32
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AW: Mängelrüge

Normalerweise sollte das Dach auch dicht sein. Normalerweise sollte ein Fachbetrieb seine Kunden darauf hinweisen, dass eine 100%-Dichtigkeit bei dieser Art Anbringung nicht gegeben ist.
Der Kunde - als Laie - geht davon aus, dass das was der Fachmann anbietet auch funktioniert.

Es sollte ein schriftlicher Mangel angezeigt werden und Nachbesserung verlangt bzw. die Rechnung entsprechend gekürzt werden.
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