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Mängelhaftung beim Kauf

Dies ist eine Diskussion zu Mängelhaftung beim Kauf innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 21:13
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Mängelhaftung beim Kauf

Hallo Forum,

ich habe folgendes Problem bei der Beurteilung von Mängeln beim Kauf von Häusern.

Welches sind die Unterschiede zwischen offenem und verstecktem Mangel und können Mängel nur gegen die Verkäufer geltend gemacht werden, wenn Sie vorsätzlich verschwiegen worden sind?

Fraglich für mich ist der o.g. Unterschied und welche Sachmangelhaftungsansprüche jeweils bestehen, entsprechend welche Paragrafen Anwendung finden.

Vielen Dank im Voraus.

chris
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 21:49
V.I.P.
 
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AW: Mängelhaftung beim Kauf

Beim Kauf von (gebrauchten) Häusern wird üblicherweise die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 23:20
HVW HVW ist offline
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AW: Mängelhaftung beim Kauf

"Gekauft wie besichtigt". Offene Mängel sind erkennbar.
Versteckte Mängel müssen dem Verkäufer nicht unbedingt bekannt sein. Kann man ihm jedoch nachweisen, dass er diese gekannt, aber dem Käufer nicht gesagt hat, kann er in die Haftung genommen werden.
__________________
Errare humanum est
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