Dies ist eine Diskussion zu Mängelhaftung innerhalb des Forums Baurecht
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| Abnahme durch Kreisverwaltung im Okt. 1993. Nunmehr wird festgestellt, daß die Wände zur Straßenseite total durchnässt sind. Der Bauunternehmer hat das Pflaster aufgehoben und festgestellt, daß das Straßenbauunternehmen die Wand abgestemmt hat, um mit dem Pflaster unter das Garagentor zu kommen. Hinzu kommt, daß er das Pflaster ca. 80 cm vor der Garage mit einem Gefälle zur Garage verlegt hat, so das das Wasser zu Garage floß. M. E. handelt es sich um einen verdeckten Schaden, der nach 30 Jahren verjährt. Der Straßenbauunternehmer lehnt dies ab. Wenn dies der Fall sein sollte, kann ich den Unternehmer für die Wandbeschädigungen belangen ? |
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